Zunft sichert sich Markenrechte

Um die Zukunft des Eisenacher Sommergewinns zu sichern, hat die Sommergewinnszunft beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Eintragung des Wortes Sommergewinn als Marke gestellt. Dieser Antrag wurde vor kurzem genehmigt, sodass die Sommergewinnszunft nun Inhaber der geschützten Marke »Sommergewinn” ist.

Dass ein solcher Markenschutz notwendig war, fiel der Zunft bei Recherchen aufgrund der Neugestaltung ihrer Internetseite www.sommergewinn-eisenach.de auf. Bereits 1999 hatten sich Dritte den Begriff Sommergewinn als Marke schützen lassen, um beispielsweise Werbeartikel damit kommerziell zu vertreiben. 2009 lief der Markenschutz aus und wurde nicht verlängert, sodass die Zunft sich den Sommergewinn nun für ihre Zwecke schützen lassen konnte.

Mit dem Markenschutz und der ausschließlichen Verwendung des Begriffs Sommergewinn durch die Zunft ist nicht nur die Finanzierung des Festes zum Beispiel durch den Verkauf der Festartikel langfristig gesichert. Auch die Werbung mit dem Eisenacher Sommergewinn und der Vertrieb vielfältiger Publikationen sind damit ausschließlich der Sommergewinnszunft und deren Förderverein vorbehalten. Die Erlöse kommen in vollem Umfang dem Fest des Sommergewinns und damit einem gemeinnützigen Zweck zugute.

Die Vorbereitungen für das Fest im kommenden Jahr beginnen bereits in den nächsten Tagen. Ab dem 3. September nimmt der Vorstand der Zunft seine Arbeit wieder auf. Dann wird auch das Thema des Festumzuges festgelegt, der am 9. März 2013 stattfindet.

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