Zweitwohnungssteuer beschlossen

Auf seiner jüngsten Sitzung fasste der Eisenacher Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zur Besteuerung von Zweitwohnungen nach dem Kommunalabgabenrecht. Die Satzung wurde zur intensiven Diskussion in die Ausschüsse verwiesen.
Die Berechtigung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ergebe sich aus einem erhöhten Aufwand den die Stadt mit Zweitwohnungen habe. Ein anderer Zweck dieser echten Steuer sei es, bisher als Nebenwohnsitz gemeldete Einwohner sich mit Hauptsitz in Eisenach anmelden. Dies würde eine erhöhte Schlüsselzuweisung mit sich bringen.
Vorgeschlagen wurde von der Verwaltung ein Steuersatz von 10 bis 20 Prozent des jährlichen Mietaufwandes (Jahresrohmiete). Weimar habe 16 Prozent angesetzt, die rund 500000 Euro Steueraufkommen ergeben.
Mit Stand April 2002 sind in Eisenach 2588 Nebenwohnsitze gemeldet (2426 in Eisenach, 182 in den Ortsteilen).
Rechnerisch könnte für eine 30 Quadratmeter-Wohnung eine Steuer von 230 Euro (19 Euro/Monat) im Jahr gezahlt werden. Laut Stadtvorlage könnten so 300000 Euro zusätzlich für den Verwaltungshaushalt eingenommen werden.

Anzeige