Zweitwohnungssteuer Hinweis zur Ummeldung

Die Stadt beginnt in den kommenden Wochen mit der Erhebung der Zweitwohnungssteuer Dazu werden die mit Nebenwohnsitz in Eisenach gemeldeten Personen angeschrieben. Wer mit Nebenwohnsitz in Eisenach gemeldet ist und sich bis spätestens 31. Oktober 2002 mit Hauptwohnsitz hier anmeldet, muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Eine Ummeldung von Neben- auf Hauptwohnsitz ist aufgrund melderechtlicher Bestimmungen nicht in jedem Fall möglich. Auskünfte dazu erteilt die Abteilung Einwohnermeldewesen unter Tel. 670-329.
Wer nach dem 31. Oktober 2002 noch mit Nebenwohnsitz in Eisenach gemeldet ist, muss für die Erhebung der Steuer ein entsprechendes Formular ausfüllen, das ihm automatisch von der Stadtverwaltung zugesandt wird. Nach den Angaben in diesem Erhebungsbogen wird dann die Steuer festgesetzt. Für diesbezügliche Rückfragen steht die Abteilung Steuern unter Tel. 670-220 zur Verfügung.

Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer wurde vom Stadtrat verabschiedet und trat am 20. Juli in Kraft. Die Steuer beträgt 13 Prozent von der Jahres-Netto-Kaltmiete. Für bestimmte Personengruppen (z.B. minderjährige Azubis) und Wohnungsarten (z.B. Wohnungen in Pflegeheimen) gibt es eine Steuerbefreiung.

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