Anträge für Zuschüsse an kulturelle Vereine für 2018 können noch bis 30. November gestellt werden

Das städtische Kulturamt möchte aktuell noch einmal daran erinnern, dass die Kulturvereine der Stadt Eisenach für das Jahr 2018 noch bis zum 30. November Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen können.

Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ist der Rahmen, nach dem die Stadt Eisenach hier tätige Künstlerinnen und Künstler, kulturelle Vereinigungen und Initiativen des kulturellen Lebens unterstützt. Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen. Zuschüsse können gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger zugänglich sind. Das können Projekte aus den Bereichen Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Brauchtumspflege, Volkskunde, Museumswesen oder Film sein. Besonders gefördert werden Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und solche, die die städtepartnerschaftlichen Beziehungen Eisenachs vertiefen helfen.

Die Richtlinie zur Kunst- und Kulturförderung mit allen Kriterien und der Antrag sind auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter www.eisenach.de/kulturleben/kunst-und-kultur/ zu finden. Dort sind auch Antragsformulare zum Ausdrucken hinterlegt.

Beim Einreichen eines Antrages sind die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Ansprechpartner für Rückfragen ist das städtische Kulturamt (Tel.: 03691 / 670 419, E-Mail: kulturamt@eisenach.de).

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