Bund legt Fördergrundsätze für Reformationsjubiläum 2017 fest

Erfreut zeigte sich der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte MdB über die Festlegung der Fördergrundsätze der Bundesregierung zum Reformationsjubiläum 2017. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, ließ diese kürzlich veröffentlichen. „Ich habe von Anfang an dafür geworben, dass auch der Bund die Reformationsdekade finanziell unterstützt. Ende letzten Jahres legte die Bundesregierung daraufhin fest, jährlich 5 Mio. Euro dafür bereitzustellen“, erklärt Hirte. Nun ist auch klar, wofür der Etatposten verwendet werden darf. Antragsteller können auf bis zu 50 Prozent Förderung hoffen.

Grundsätzlich steht das Geld für Projekte, insbesondere Ausstellungen, Veranstaltungen, Konferenzen etc., und Investitionen, vor allem im Bereich der Substanzsicherung und Restaurierung von Baudenkmälern, zur Verfügung. Letzteres setzen sowohl eine nationale Bedeutung sowie einen historischen Bezug zur Reformation voraus. Darüber hinaus sichert die Bundesregierung auch eine finanzielle Unterstützung der Geschäftsstelle „Luther 2017“ in Wittenberg zu. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass sich betroffene Gebietskörperschaften entsprechend beteiligen.
Auch darauf hatte Hirte seit längerer Zeit gedrängt. „Die zentrale Planungsstelle für 2017 ist nun einmal in Sachsen-Anhalt angesiedelt. Das heißt aber nicht, dass beispielsweise der Freistaat Thüringen eine finanzielle Beteiligung gänzlich ausschließen darf. Der Bund hat hier seine Hausaufgaben gemacht und stellt vor allem mit dieser Regelung die Weichen für einen Erfolg im gesamten mitteldeutschen Raum“, betont Hirte.

Projektanträge können neben den Ländern auch von anderen Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereinen etc. gestellt werden. Anträge für Baumaßnahmen müssen gebündelt über das Land eingereicht werden. Ansprechpartner ist hier der Beauftragte des Reformationsjubiläums des Freistaates Thüringen, Dr. Thomas Seidel.

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