BUND Thüringen verurteilt Katzenabschuss im Hainich

Der BUND Thüringen verurteilt den Abschuss einer wildfarbenen Katze im Hainich.
Als Konsequenz fordert er, den Abschuss von Katzen generell zu untersagen.

«Wer in Wäldern auf graugetigerte Katzen schießt, nimmt billigend eine Straftat in Kauf. Die Wildkatze ist naturschutzrechtlich geschützt und unterliegt jagdrechtlich ganzjähriger Schonzeit», so der Thüringer BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Burkhard Vogel. «Wer im Kerngebiet des deutschen Wildkatzenschutzes bei einer Katze den Finger nicht grade lassen kann, demonstriert Ignoranz gegenüber den Schutzbemühungen der ganzen Region.»

Im Hainich hat der BUND 49 Wildkatzen nachgewiesen. In einem bundesweiten Projekt untersucht er derzeit Verbreitung und Wandergewohnheiten der Tiere. Wildkatzen sind äußerlich nicht immer eindeutig von Hauskatzen zu unterscheiden. Die grau-braune Fellfärbung ist verwaschen. Der Schwanz ist sehr buschig mit dunklen Ringen und stumpfer Schwanzspitze. Auch ihr Kopf hat eine markantere Form.

«Die Jagd hat die Wildkatze an den Rand der Ausrottung gebracht. Erst mit einer konsequenten Durchsetzung eines Jagdverbotes konnten sich die Bestände in Deutschland langsam wieder erholen. Da es keinen vernünftigen Grund gibt, Katzen zu jagen und um solche Vorfälle zu vermeiden, muss das Schießen von Katzen generell untersagt werden», fordert BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Burkhard Vogel.

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

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