Friedhofsverwaltung weist auf den Ablauf von Ruhezeiten hin

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Auf dem Eisenacher Hauptfriedhof ist die Ruhezeit der bis zum 31. Dezember 2002 Verstorbenen (Urnenbestattung) abgelaufen. Das betrifft diejenigen, die im Urnenreihengrabfeld Urnengarten C Abteilung A, B, C, D und E bestattet worden sind. Die Ablauffrist gilt für alle Grabnummern in diesem Bereich.

Das Verlängern der Nutzungszeit ist gemäß städtischer Friedhofssatzung nicht möglich. Die Nutzungs- beziehungsweise Verfügungsberechtigten der genannten Reihengräber werden gebeten, innerhalb der nächsten drei Monate die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (einschließlich der Fundamente und Bepflanzungen) von den Grabstellen zu entfernen oder entfernen zu lassen. Dies ist zuvor bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Ein entsprechendes Formular ist unterhttps://www.eisenach.de/rathaus/online-buergerservice/ zu finden.

Die Frist zum Abbau der Grabmale, Fundamente und Bepflanzung endet am 30. Juni 2023. Danach wird das Areal von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung geräumt.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter der Nummer 03691 670 858 zur Verfügung oder per Email:friedhof@eisenach.de.

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