Mittlerer Schulabschluss am Gymnasium

Zum Erwerb eines Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium im Schuljahr 2002/03 wurden jetzt die betreffenden Schulen über die Staatlichen Schulämter wie folgt informiert:

Die Teilnahme an den besonderen Leistungsfeststellungen zum Erwerb eines Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium ist im Jahre 2003 übergangsweise freiwillig. Weiter heißt es in dem entsprechenden Schreiben: «Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 des Gymnasiums und Schüler der gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule sowie Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums können – soweit sie nicht bereits den Realschulabschluss erworben haben – ebenfalls an den besonderen Leistungsfeststellungen teilnehmen.»

Die Meldung zur freiwilligen Teilnahme erfolgt vom 5. März bis 7. März 2003. Die besonderen Leistungsfeststellungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und in einem naturwissenschaftlichen Fach sind für den 2. Juni, 4. Juni, 6. Juni sowie vom 11. bis 13. Juni 2003 anberaumt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für den 18. Juni vorgesehen und am 20. Juni die verbindliche Mitteilung über zusätzliche mündliche Leistungsfeststellungen in den genannten Fächern, über deren Durchführung dann die. Schulen selbst in dem Zeitraum vom 23. Juni bis 4. Juli 2003 entscheiden.

Informiert wurden die Schulen auch über weitere Einzelheiten wie Bearbeitungszeit, Struktur und Inhalt der Aufgaben in den einzelnen Fächern, Hinweise zur Korrektur und Bewertung sowie über die zulässigen Hilfsmittel.

Derzeit werden im Kultusministerium Orientierungsaufgaben erstellt, die nach den Herbstferien den Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Die Festlegungen im Schreiben des Kultusministeriums sind vorläufig: Sie gelten vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung im Thüringer Schulgesetz sowie in der Thüringer Schulordnung.