Prüfung auf den Friedhöfen

Wie standfest sind die Grabsteine?

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Auf dem Hauptfriedhof und anschließend auf den Ortsteilfriedhöfen der Stadt Eisenach wird mit Beginn der 16. Kalenderwoche geprüft, wie standfest die Grabsteine sind.

Ein Sachverständiger prüft und wird diejenigen Grabsteine, die nicht standsicher sind, mit einem roten Aufkleber kennzeichnen. Sollten Grabsteine drohen umzufallen, werden die Steine direkt niedergelegt. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, muss es von einem Sachkundigen (in der Regel ist das ein Steinmetz) wieder befestigt werden. Die Friedhofsverwaltung wird die für das Grab zuständige Person (Nutzungs-/Verfügungsberechtigter) hierüber schriftlich benachrichtigen. Innerhalb von drei Monaten muss der Grabstein wieder befestigt werden. Den Personen, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, wird empfohlen sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Hierfür stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung unter 03691 670-858 zur Verfügung.

Die städtische Friedhofsverwaltung ist laut der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit von Grabmalen zu prüfen. Verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand an Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist aber die für das Grab zuständige Person. Die Kommune als Eigentümer/Träger des Friedhofes ist für die Kontrollen zuständig.

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