Stellungnahme der CDU-Fraktion im Kreistag zur Grundschule Thal

Viele Briefe erreichen die Kreisräte derzeit von den betroffenen Bürgern aus Thal, die ihr Unverständnis darüber ausdrücken, dass ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr vorübergehend in der Grundschule Ruhla untergebracht werden. Selbstverständlich ist den Mitgliedern der CDU-Fraktion bewusst und haben Verständnis, dass eine derartige Entscheidung nicht ohne Kritik von den Eltern bleibt. Schulbezogene Entscheidungen gehören wohl zu den wichtigsten und auch schwerwiegendsten auf Kreisebene.

Der Kreistag hatte am 24.02.2010 mehrheitlich die Entscheidung getroffen, die beiden Grundschulen Thal und Ruhla eigenständig fortbestehen zu lassen. Jedoch war allen Kreisräten auch zu diesem Zeitpunkt bekannt, dass die Weiterführung der Grundschule in Thal nach den Sommerferien aus Brandschutzgründen nicht mehr möglich ist. Die Verwaltung ist wegen der Nutzungsuntersagung der zuständigen Baubehörde zum Handeln gefordert und hat zum 1.8.2010 einen neuen Schulstandort für die Grundschule Thal festzulegen.

Die Variante in die Grundschule Ruhla wurde nach Auskunft von der Verwaltung deshalb gewählt, weil zunächst einmal bei Unterrichtung in einem Gebäude die Gleichheit der Schulart bevorzugt wird. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Schüler aus der Einheitsgemeinde Ruhla auch für die Übergangslösung innerhalb des Stadtgebietes Ruhla unterrichtet werden. Für diese vorübergehende Zwischenlösung ist die Kapazität des Grundschulgebäudes Ruhla (mit insgesamt 11 möglichen Klassenräumen) ausreichend. Deshalb wurde diese Variante bevorzugt. Die Unterbringung von Regelschülern und Grundschülern in einem gemeinsamen Gebäude bringt aufgrund der Altersunterschiede erfahrungsgemäß stets weitere Problemlagen mit sich.

Dass dem Landrat und seiner Verwaltung für diese notwendige Maßnahme jetzt in der Öffentlichkeit hierfür ein Mangel an Demokratieverständnis vorgeworfen werden, ist nach Meinung der Mitglieder der CDU-Fraktion in keiner Weise gerechtfertigt! Mehrfach haben sowohl der Landrat als auch die zuständige Schuldezernentin auf die Konsequenzen der Kreistagsentscheidung hingewiesen. Der Landrat hatte in der Kreistagssitzung am 24.02. die antragstellenden Fraktionen bezüglich des Erhalts des Grundschulstandortes Thal um einen Finanzierungsvorschlag gebeten, da diese Maßnahme in dem am 27.01.2010 beschlossenen Haushaltsplan 2010 nicht enthalten ist. Diesen Finanzierungsvorschlag zum Fortbestand der Grundschule Thal sind die antragstellenden Fraktionen den Schülern und Bürgern bis heute schuldig geblieben.

«Der Haushalt ist nun mal das Königsrecht des Parlaments – also auch des Kreistags. Der Kreistag – nicht die Kreisverwaltung – beschließt, wofür und in welcher Höhe Geld ausgegeben wird. Einfacher gesagt: Wer etwas will, muss ebenso sagen, wo er das Geld dafür hernimmt. Die CDU-Fraktion wird daher einen Vorschlag unterbreiten, die Geschäftsordnung des Kreistages dahingehend noch genauer zu fassen, dass alle Anträge, die eine Geldausgabe nach sich ziehen, auch einen Finanzierungsvorschlag beinhalten müssen. In Zeiten immer leerer werdender öffentlicher Kassen ist dies ein konsequenter Schritt für den Bestand unserer bewährten Haushaltsdisziplin im Wartburgkreis.», so der Fraktionsvorsitzende Gerald Pietsch abschließend.

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