Thüringer Schulordnung fertig

«Die breite Debatte, die wir zur Thüringer Schulordnung geführt haben, hat sich gelohnt. Ich danke allen Beteiligten. In dieser Woche wurden die letzten Gespräche mit Lehrerverbänden, Gewerkschaften sowie Eltern- und Schülervertretern geführt. Wir haben dabei einen breiten Konsens erzielt. Die neue Schulordnung zeigt, wie wir den Anspruch umsetzen, jeden Schüler bestmöglich zu fördern und zu fordern.» Das erklärt Minister Christoph Matschie zur Fertigstellung der Thüringer Schulordnung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Schulordnung untersetze den im Thüringer Schulgesetz formulierten Anspruch auf individuelle Förderung. Die wichtigsten Änderungen sind:

– Zweimal pro Schuljahr soll künftig jeder Schüler zusammen mit dem Zeugnis Hinweise zur Lernentwicklung erhalten, die Einschätzungen zum Lernstand, zu sozialen Kompetenzen und zur Persönlichkeit des Schülers enthalten. «Diese Verbaleinschätzung ergänzt die Zeugnisnoten. Sie soll Schülern und Eltern eine differenzierte Rückmeldung zu Fortschritten und Problemen geben», so Matschie. Andere verbale Beurteilungen werden durch die Schulordnung nicht vorgeschrieben. Kein Lehrer müsse bürokratische Überlastung befürchten.

– Künftig gibt es Versetzungsentscheidungen nach Doppeljahrgängen. Matschie verweist darauf, dass die Rahmenstundentafeln der Klassenstufen 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8 bereits vor Jahren zusammengefasst wurden und die Anpassung der Lehrpläne läuft. «Es ist folgerichtig, die Entscheidung über die Versetzung ebenfalls in diesem Rhythmus zu treffen», so Matschie. «Kein Schüler darf auf halber Strecke fallen gelassen werden.» Versetzungsentscheidungen werde es künftig weiterhin in der Klassenstufe 4 der Grundschule sowie in der Klassenstufe 6 und dann jährlich ab Klasse 8 geben, so der Minister.

– Nachteile beim Lernen werden besser ausgeglichen. Auch ohne ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf wird es künftig besondere Hilfen für Schüler mit Problemen geben. Dies betrifft u. a. Schüler mit schwerer Lese-Rechtschreib-Schwäche.

– Die altersgemischte Schuleingangsphase, in der Schüler mehrerer Jahrgänge der Grundschule gemeinsam in einer Klasse lernen, bleibt freiwillig. «Rund ein Drittel unserer Grundschulen praktiziert die flexible Schuleingangsphase und hat sehr gute Erfahrungen gemacht. Andere möchten beim alten Modell bleiben. Wir haben uns dafür entschieden, die Festlegung darüber bei der Schule zu belassen», so Matschie.

Die Thüringer Schulordnung wird nach Abschluss der rechtsförmlichen Prüfung dem Thüringer Landtag zugeleitet und Ende Juni im Bildungsausschuss beraten. Die Schulordnung soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

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