Wartburg zu Restitutionsverhandlungen

Auf seiner Sondersitzung hat der Stiftungsrat der Wartburg-Stiftung am Montag das mit dem Hause Sachsen-Weimar-Eisenach erzielte Ergebnis der Restitutionsverhandlungen begrüßt. Der Stiftungsrat hatte die interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst beauftragt, die Restitutionsverhandlungen mit dem großherzoglichen Haus zu führen.

Ein Bestandteil der Einigung sieht vor, dass die Wartburg-Stiftung eine halbe Million Euro an das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach zahlen soll. Dazu sollen Kunstgegenstände aus der Sammlung der Wartburg verkauft werden. Der Stiftungsrat hat deshalb den Burghauptmann ermächtigt, Kunstgegenstände aus den restitutionsbehafteten Bestandteilen der Sammlung bis zu einem Erlös von 500000 Euro zu veräußern. Veräußert werden sollen ausschließlich Objekte, die weder für die Wartburggeschichte noch die Geschichte des Freistaates von Bedeutung sind. Die betreffenden Kunstgegenstände dürfen ausschließlich an öffentliche Kunstsammlungen und Museen in der Bundesrepublik Deutschland verkauft werden.

Mit dem Verkauf einzelner Kunstgegenstände wird der dauerhafte Verbleib des weitaus größten Teils der Sammlungsbestände auf der Wartburg gesichert. Über die konkreten Objekte soll im Hinblick auf den Erfolg der zu führenden Verkaufsverhandlungen Vertraulichkeit bewahrt werden.

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