Nur vereinzelt Auflösung von Ansammlungen
Um die Ausbreitung der Corona-Viruserkrankung einzudämmen und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten, hat die Thüringer Landesregierung mit der „Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ die weitreichenden Maßnahmen aus den bisherigen Verordnungen konkretisiert. Im Schutzbereich der LPI Gotha hält sich die Bevölkerung im Großen und Ganzen sehr gut an die Vorgaben und leistet den Regelungen [...]