Umsetzung bleibt bestehen

Die Umsetzung des früheren städtischen Kulturamtsleiters in das Sozialamt bleibt bestehen, er tritt dort seine Stelle als stellvertretender Amtsleiter an. Im Gegenzug bestätigte die Stadtverwaltung, dass sie die freie Stelle im Kulturamt nicht vor der Hauptverhandlung am 1. März ausschreibt.
Mit diesem Ergebnis endete am Mittwoch, 25. Januar, ein Termin vor dem Eisenacher Arbeitsgericht. Der frühere Kulturamtsleiter wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, mit der seine Umsetzung ab 16. Januar rückgängig gemacht wird.
Die Stadt sieht keine Gründe, diese arbeitsrechtliche Umsetzung zurückzunehmen. Über die Angelegenheit wird endgültig in einer Hauptverhandlung entscheiden.

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