16 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2009 einreichen

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2009 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt:

1. Folgende Parteien sind bzw. waren im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten:
Christlich Demokratische Union Deutschlands/CDU
DIE LINKE/DIE LINKE
Sozialdemokratische Partei Deutschlands/SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GRÜNE
Freie Demokratische Partei/FDP
DEUTSCHE VOLKSUNION/DVU
Nationaldemokratische Partei Deutschlands/NPD

2. Folgende Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, sind für die Landtagwahl am 30. August 2009 als Partei anerkannt worden (alphabetische Reihenfolge):
DIE REPUBLIKANER/REP
Familien-Partei Deutschlands/FAMILIE
Freie Wähler in Thüringen/Freie Wähler Thüringen
Kommunistische Partei Deutschlands/KPD
Ökologisch-Demokratische Partei/ödp Partei
Die Guten/Die Guten
PRO THÜRINGEN e.V.
THÜRINGER VOLKSUNION/TVU
Volksinteressenbund Thüringen/VIBT

Alle o.g. Parteien müssen bis spätestens 25. Juni 2009, 18.00 Uhr die Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Wahlkreisvorschläge bei den jeweils zuständigen Kreiswahlleitern formgerecht einreichen. Die unter 2. genannten Parteien müssen zusätzlich mindestens 1000 gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten bzw. mindestens 250 gültige Unterstützungsunterschriften für jeden Wahlkreisvorschlag abgeben.

Einzelbewerber müssen ebenfalls ihren Wahlvorschlag mit den 250 gültigen Unterstützungsunterschriften bis spätestens 25. Juni 2009, 18.00 Uhr beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter formgerecht einreichen.

Der Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 3. Juli 2009 über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheiden.

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