21. Verleihung der Thüringer Rose

Sozialministerin Heike Taubert (SPD) ruft zur Einreichung von Vorschlägen auf
Die Thüringer Ministerin für Familie, Soziales und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat dazu aufgerufen, Vorschläge für die Verleihung der Thüringer Rose als Auszeichnung ehrenamtlicher Sozialarbeit einzureichen.

«Barmherzigkeit und Nächstenliebe sind keine Selbstverständlichkeit und dennoch von immenser Bedeutung. Viele Thüringerinnen und Thüringer helfen gerne, weil sie Mitmenschen in ihrer Not und Bedürftigkeit sehen. Diesen Menschen gebührt Anerkennung und Respekt. Die Thüringer Rose ist ein Zeichen der Würdigung für Menschen, die sich aufopferungsvoll für andere einsetzen», sagte Heike Taubert.

Die Thüringer Rose wird bereits zum 21. Mal verliehen. Die Auszeichnung findet am 19. November, am Gedenktag für die Heilige Elisabeth (1207-1231), statt. Sie ist eine Anerkennung für Geleistetes und soll gleichzeitig andere Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich sozial zu engagieren.

Laut Thüringer Sozialministerin können Personen vorgeschlagen werden, die in Thüringen in besonders herausragender Weise ehrenamtlich Sozialarbeit leisten. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung kranker und behinderter Menschen, das Engagement in Selbsthilfegruppen oder anderen sozialen Einrichtungen. Die Auszeichnung ist für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die sich außerhalb ihres eigentlichen Berufes oder über ihre berufliche Verpflichtung hinaus für Schwächere einsetzen. Insbesondere sollen Menschen, die ihre Hilfe nicht im Rahmen einer Organisation leisten, berücksichtigt werden.

Die Vorschläge können bis zum 30. Juni 2013 formlos unter dem Stichwort «Thüringer Rose» mit einer Begründung schriftlich beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eingereicht werden.

Anschrift:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt
Vorschlagsberechtigt sind nicht nur die in Thüringen tätigen Institutionen und Organisationen im sozialen Bereich, sondern auch die Kommunen und Landkreise, die Tarifpartner, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände, Stiftungen, Parteien und vor allem auch Einzelpersonen.