Abberufung des Verbandsvorsitzenden war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsamt Thüringens hat in einem Schreiben dem Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) mitgeteilt, dass die am 14.12.2010 erfolgte Abberufung des Verbandsvorsitzenden Christian Köckert rechtswidrig sei.

Es gibt hierfür die folgenden Gründe an:

– Die Rechtswidrigkeit ist bereits wegen der nicht gegeben Dringlichkeit des Sachverhaltes gegeben, so dass dieser Tagesordnungspunkt nicht auf dieser Sitzung zu behandeln gewesen wäre.

– Das Landesverwaltungsamt hält das gewählte Verfahren für rechtswidrig. Die Abberufung hat nicht in geheimer Abstimmung zu erfolgen, sondern sie ist eine Beschlussfassung, die offen abgestimmt wird.

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– Bei dieser offenen Abstimmung ist das sogenannte Stimmführerprinzip anzuwenden.

– Die erforderliche Mehrheit für die Abberufung das Verbandsvorsitzenden wurde nicht erreicht, da diese Mehrheit nicht allein von den gültigen Stimmen gebildet wird, sondern von den anwesenden Stimmberechtigten. Diese Mehrheit ist sowohl bei einer geforderten 2/3-Mehrheit als auch bei der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten nicht erreicht worden.

Das Landesverwaltungsamt weist ferner darauf hin, dass «in der Verbandsversammlung am 14.12.2010 jedoch zumindest der Rechtsschein einer Abberufung des Verbandsvorsitzenden erzeugt worden ist.»

Es fordert daher die Verbandsversammlung auf, die Abberufung mit einem entsprechenden Beschluss aufzuheben. Sollte die Verbandsversammlung einen solchen Aufhebungsbeschluss nicht treffen, kündigt das Landesverwaltungsamt an, die bestehende Entscheidung förmlich zu beanstanden.

Die Verbandsräte wurden von dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Termin für die Einberufung der nächsten Verbandsversammlung wurde vom Verbandsvorsitzenden Köckert noch nicht festgelegt.

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