Amtsgerichte sollen von 30 auf 23 reduziert werden

Der von Justizminister Harald Schliemann vorgelegte und Dienstag vom Thüringer Kabinett im 1. Kabinettdurchgang beratene «Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung von Gerichtsstandorten und zur Anpassung der Gerichtsorganisation» sieht im Ergebnis vor: Die Zahl der Amtsgerichte soll nach dem Grundsatz der Einräumigkeit (ein Amtsgericht pro Verwaltungseinheit) von 30 auf 23 Standorte reduziert werden.

Danach sind von der Zusammenlegung folgende Gerichtsstandorte betroffen:

• Das Amtsgericht Leinefelde-Worbis soll mit dem Amtsgericht Heiligenstadt am Standort Heiligenstadt zusammengelegt werden.

• Das Amtsgericht Saalfeld soll mit dem Amtsgericht Rudolstadt am Standort Rudolstadt zusammengelegt werden.

• Das Amtsgericht Schmalkalden soll mit dem Amtsgericht Meiningen am Standort Meiningen zusammengelegt werden.

Anzeige

• Das Amtsgericht Bad Langensalza soll mit dem Amtsgericht Mühlhausen am Standort Mühlhausen zusammengelegt werden.

• Das Amtsgericht Bad Lobenstein soll mit dem Amtsgericht Pößneck am Standort Pößneck zusammengelegt werden.

• Das Amtsgericht Ilmenau soll mit dem Amtsgericht Arnstadt am Standort Arnstadt zusammengelegt werden.

• Das Amtsgericht Artern soll mit dem Amtsgericht Sondershausen am Standort Sondershausen zusammengelegt werden.

Vorübergehend werden die aufzulösenden Standorte als Zweigstellen geführt.

Zum Gerichtsstandort Mühlhausen teilte Justizminister Schliemann weiter mit: «Das Landgericht Mühlhausen und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen sollen erhalten bleiben. Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Landkreis Unstrut-Hainich über die räumliche Unterbringung von Landgericht und Staatsanwaltschaft stehen vor dem Abschluss.»

Anzeige