ASF fordert Streichung des § 219a StGB bei der Konferenz des Landesfrauenrates

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Thüringen, Heidrun Sachse, begrüßt, dass sich der Deutsche Frauenrat für die Streichung des § 219a StGB ausgesprochen hat. Sie verwiest darauf, dass die SPD – Bundestagsfraktion dazu bereits im März 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat. Dies geht den Frauen in der SPD aber nicht weit genug:

Wir wollen sicherstellen, dass jede Frau selbst darüber entscheiden kann, ob, wann und wie viele Kinder sie bekommt, macht Heidrun Sache, die auch Mitglied des Bundesvorstandes der ASF ist, deutlich.

Der Bundeskongress der ASF hat dazu eine Resolution beschlossen, in der konsequenterweise auch die Abschaffung des § 218 StGB gefordert wird. Nur so könne das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper sichergestellt werden. Wesentlich sei dabei, dass jede Frau deutschlandweit nicht nur Zugang zu umfassender Information und ergebnisoffener Beratung habe, sondern auch eine medizinische Versorgung gewährleistet sei, die unterschiedliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs bei ÄrztInnen, Familienplanungszentren oder Kliniken einschließe.

Wir wissen, dass sich keine Frau leichtfertig zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheidet, betont die Thüringer ASF Vorsitzende.

Am kommenden Wochenende will sich auch der Landesfrauenrat Thüringen zu diesem Thema bei seiner Landesdelegiertenkonferenz positionieren. Es liegen dazu verschiedene Anträge vor, auch einer der ASF der die Abschaffung von § 219a fordert.

Parallel dazu läuft der Prozess in Kassel gegen die Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus vor dem Amtsgericht Kassel. Am 6.9.2018 geht es weiter vor dem Gießener Landgericht mit dem Berufungsprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel weiter.

Wir hoffen sehr, dass das Informationsrecht sich durchsetzt, so Heidrun Sachse.

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