Befugnisse des Thüringer Verfassungsschutzes müssen auf den Prüfstand gestellt werden

Walk „Kampf gegen Terrorismus und Feinde unserer Demokratie muss weiter im Fokus stehen“

„Der Kampf gegen Terrorismus und Feinde unserer Demokratie – insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Rechtsextremismus gerade hier bei uns in Thüringen – muss weiter im Fokus stehen!“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Raymond Walk (CDU). Dazu bedürfe es verfassungskonformer Eingriffsbefugnisse. Unverzichtbar und zwingend seien daher die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze, in Bayern wie auch in den anderen Ländern. „Fakt ist in dem Fall aber, dass unsere bayerischen Nachbarn beim Verfassungsschutz wesentlich weitreichendere Befugnisse haben als wir in Thüringen. Die Online-Durchsuchung oder Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung sind in Thüringen beispielsweise nicht geregelt und damit unzulässig. Das heißt, dass das Ergebnis des Urteils für Bayern nicht eins zu eins auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz übertragbar ist“, so Walk. Jetzt gelte es umso mehr, das 150 Seiten starke Urteil genau anzuschauen und zu prüfen, welche Auswirkungen das Karlsruher Urteil auf die Thüringer Regeln hat.

„Das Bundesverfassungsgericht nimmt uns in die Pflicht. Wir regen deshalb eine Zusammenarbeit auf Bund-Länder-Ebene an, die sich mit den rechtlichen Konsequenzen befasst. Nicht nur Thüringen, die Regeln in allen Bundesländern sowie beim Bund selbst müssen auf den Prüfstand“, so Walk weiter.

In Thüringen existiert mit der Parlamentarischen Kontrollkommission ein funktionierendes und wirksames Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung. Walk, der Mitglied dieser Kommission ist, fordert, dass auch diese sich mit dem Urteil befassen muss. „Ich rege daher an, die Problematik auf die Tagesordnung der Kontrollkommission zu setzen, damit die Landesregierung aus ihrer Sicht Bericht erstattet, wie sie das Urteil und die Auswirkungen auf Thüringen einschätzt.“ so Walk.

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