Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte 2 Stimmen – Was bewirken sie? Welche Stimme ist die wichtigere?

Bildquelle: Adobe Stock, Pixel-Shot – Symbolbild Wahl
Jeder Wähler hat insgesamt 2 Stimmen. Eine Erststimme für die direkte Wahl eines Wahlkreisbewerbers und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei.
Durch die Erststimme, auf der linken Seite des Stimmzettels, wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt gewählt. Als gewählt gilt der Bewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint und dessen Wahl durch den Zweitstimmenanteil der Partei gedeckt ist.
Die Zweitstimme wird auf der rechten Stimmzettelhälfte, in blauer Schrift gedruckt, abgegeben. Mit dieser Stimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei und deren Landesliste. Unter dem jeweiligen Parteinamen sind die ersten 5 Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Bundestagssitze insgesamt auf die einzelnen Parteien.
Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen mit einer Landesliste wirbt, aber keinen Direktbewerber (Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer. Sofern ein Einzelbewerber als Wahlkreisbewerber ohne Parteizugehörigkeit antritt, bleibt die rechte Stimmzettelseite frei.
„Insbesondere nach der Wahlrechtsreform ist die Zweitstimme nicht zweitrangig, wie dies teilweise zu hören ist, sondern die ausschlaggebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag. Schließlich ist grundsätzlich eine Zweitstimmendeckung notwendig, damit ein Wahlkreisbewerber als Abgeordneter in den 21. Deutschen Bundestag einziehen kann“, so der Thüringer Landeswahlleiter, Dr. Holger Poppenhäger.
