Briefwahl zur Europawahl 2024 – wie geht das?
Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:
Falls Sie am 9. Juni 2024 nicht in der Lage sind, Ihr Wahllokal für die Stimmabgabe aufzusuchen, steht Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung. Durch die Stimmabgabe per Briefwahl können Sie auch an der Wahl teilnehmen, wenn Sie sich am Wahltag nicht in Ihrem Wahlbezirk aufhalten oder anderweitig verhindert sind., führt der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger aus.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie spätestens bis zum 7. Juni 2024 um 18 Uhr bei Ihrer zuständigen Gemeindebehörde oder Stadtverwaltung einen schriftlichen oder mündlichen, keinen fernmündlichen, Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen stellen. Beachten Sie hierbei jedoch auch die Öffnungszeiten Ihrer Kommune. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Wahlberechtigte den Antrag zur Briefwahl, der an die auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Anschrift zu übersenden ist. Damit der Brief rechtzeitig eingeht, beachten Sie unbedingt die Postlaufzeiten beim Versand Ihrer Briefwahlunterlagen. Alternativ steht es Ihnen frei, den Brief persönlich bei der angegebenen Adresse einzuwerfen.
Sofern Ihre Kommune das Angebot unterbreitet, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch über das Internet beantragen. Die Verfügbarkeit des Online-Antrags finden Sie unter anderem auf der Internetseite Ihrer Kommune. Gegebenenfalls ist das Formular für den Wahlscheinantrag unter https://www.wahlen.thueringen.de abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Selbstabholung der Briefwahlunterlagen bei Ihrer Kommune. Bei der Selbstabholung können Sie unmittelbar vor Ort Ihr Wahlrecht ausüben. Auch hier sind die Öffnungszeiten zu beachten.
Haben Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten, ist für die Europawahl wie folgt zu verfahren:
- Sie kennzeichnen den Stimmzettel der Europawahl persönlich und unbeobachtet.
- Sie legen den Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag für die Europawahl und verschließen diesen.
- Dann unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Datums.
- Zum Schluss werden der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag zur Europawahl gesteckt, verschlossen und an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt oder
vor Ort abgegeben.
Bitte beachten Sie bei der Briefwahl die beigefügten Informationen zum Wegweiser und im Merkblatt zur Briefwahl, die jeder Briefwähler zu seinen Briefwahlunterlagen ausgehändigt bekommt.