Bundestag bringt Wohngeld-Plus-Gesetz auf den Weg: Unterstützung für 4,5 Millionen Haushalte

Am 9. November hat der Deutsche Bundestag das Wohngeld-Plus-Gesetz beraten. Damit wird nicht nur der Bezugskreis der Wohngeldberechtigten erweitert, sondern auch die Höhe des Wohngeldes. Ab Januar 2023 verdoppelt sich das Wohngeld auf durchschnittlich 370 Euro pro Monat.

Die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD) begrüßt die Reform des Wohngeldes:

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz werden künftig mehr Menschen mit geringem Einkommen gezielt bei ihren Wohn- und Heizkosten entlastet. Wir machen damit deutlich, dass wir die Menschen mit ihren höheren Lebenshaltungskosten nicht alleine lassen.

Im Gesetzgebungsverfahren werden die Kriterien für das Wohngeld so angepasst, dass zukünftig 2 Millionen Menschen (bisher 600.000) einen Anspruch darauf haben. Dadurch werden gezielt Menschen unterstützt, die ihre Wohnkosten nicht mehr alleine stemmen können. Jede Person, die für den Mindestlohn arbeitet, wird zukünftig wohngeldberechtigt sein. Die Höhe des Wohngeldes wird um mehr als 100 Prozent erhöht: Statt 180 Euro liegt es dann im Schnitt bei 370 Euro im Monat! Neben höheren Sätzen liegt das vor allem daran, dass künftig auch die Heizkosten bezuschusst werden und eine Klimakomponente dafür sorgt, dass Kosten von etwaigen Modernisierungsmaßnahmen übernommen werden.