Carius: Demokratie braucht Meinungen und Debatten

Zwei neue Online-Diskussionen auf Landtagsseite gestartet

Ab sofort können alle Interessierten zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Drucksache 6/1212) und den Novellierungsentwurf der Koalitionsfraktionen (Drucksache 6/1769) unter www.forum-landtag.thueringen.de online diskutieren. Des Weiteren befindet sich dort eine aktive Diskussion zum Thüringer Gesetz zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach (Drucksache 6/1744). Die Drucksachen und weitere Dokumente können in der Parlamentsdokumentation (www.parldok.thueringen.de/parldok) eingesehen werden.

Mit den beiden Online-Diskussionen besteht wieder für alle Thüringerinnen und Thüringer die Möglichkeit, sich am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Für eine lebendige Demokratie ist es wichtig, sich persönlich einzubringen und Position zu beziehen. Das Diskussionsforum des Thüringer Landtags ist ein modernes Angebot, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, sagte der Landtagspräsident.

Das Thüringer Feiertagsgesetz wurde am 19. Oktober 2015 bereits dahingehend geändert, dass der 8. Mai als Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in Europa Eingang in das Gesetz fand. Weitere Gedenktage wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen. Durch den neueren Änderungsvorschlag soll neben dem 8. Mai mindestens ein weiterer Gedenktag in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Zu diesem Zweck hat zunächst die CDU-Fraktion am 28. Oktober 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht der den 18. März, den 17. Juni, den 25. Oktober sowie den 9. November als weitere Gedenktage vorsieht. Der Änderungsentwurf der Regierungsfraktionen vom 17. Februar 2016 schlägt den 17. Juni als zusätzlichen Gedenktag vor. Die Online-Diskussion läuft bis zum 4. April 2016.

Innerhalb der Diskussion des Entwurfs des Thüringer Gesetzes zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach soll es um die gesetzlich beabsichtigte Wettbewerbsstärkung der Ausbildungsstandorte Gera und Eisenach gehen. Die dort bereits existierenden staatlichen Studienakademien ermöglichen den Auszubildenden berufliche und akademische Bildung miteinander zu verbinden. Wenngleich die Studienakademien eine wichtige Funktion in dem regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erfüllen, stehen sie zu dualen Bildungsangeboten in anderen Ländern in unmittelbarer Konkurrenz. Im direkten Vergleich werden insbesondere in der Anerkennung und Akzeptanz der Abschlüsse der staatlichen Studienakademien Gera und Eisenach im Wirtschafts- und Dienstleistungsbereich Defizite sichtbar. Die Diskussion über den Gesetzentwurfs dauert noch bis zum 14. April 2016 an.

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