CDU sieht Eisenach und Kaltennordheim im Wartburgkreis

Aus Sicht der CDU im Kreistag des Wartburgkreises verlaufen die Gespräche zur Einkreisung von Eisenach auf der Zielgeraden. Am 23. August 2018 soll in einem Sonderkreistag der Zukunftsvertrag beschlossen werden, mit dem die Stadt Eisenach Teil des Wartburgkreises wird und die Kreisfreiheit beendet ist. Fraktionsvorsitzender Martin Henkel und dessen Stellvertreter Dr. Michael Brodführer teilten mit, dass es in den Vertragsverhandlungen mitunter kontroverse Diskussionen zu einzelnen Themen gegeben habe und es viele Details zu berücksichtigen gelte. „Insgesamt haben aber die Verhandlungen ein gutes Ende genommen und wir können unseren Fraktionsmitgliedern empfehlen, dem Vertrag zuzustimmen.“ Wichtig sei, dass durch die Einkreisung die kreisangehörigen Gemeinden nicht zusätzlich belastet werden dürften. Deshalb betonen beide, dass der Freistaat für die Einkreisung zusätzlich 42 Millionen Euro in die Wartburgregion geben werde, um die Kreisumlage in den nächsten Jahren stabil zu halten. Dies stelle einen guten Verhandlungserfolg dar, zumal das Land zuletzt seinen Anteil noch einmal aufgestockt habe.

Henkel und Brodführer machen aber die Einkreisung davon abhängig, dass das restliche Kreisgebiet erhalten bleibt. Der Kreistag habe sich in seiner letzten Sitzung klar dafür ausgesprochen, dass Kaltennordheim den Landkreis nicht verlassen dürfe. Daher herrsche Unverständnis darüber, dass der Entwurf des Innenministeriums zum neuen Gemeindeneugliederungsgesetz dennoch den Kreiswechsel von Kaltennordheim vorsehe. Der aktuelle Gesetzentwurf widerspreche dem von Rot-Rot-Grün selbstgesetzten Leitbild zur Gebietsreform. Das Leitbild werde nur erfüllt, wenn die Umlandgemeinden der Hohen Rhön, die sich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen befinden, in den Wartburgkreis wechseln würden. Das wäre ein richtiger Ansatz für den Wartburgkreis und für die gesamte Rhön und hierfür will sich die CDU im Kreistag stark machen. Der Zukunftsvertrag von Wartburgkreis und Eisenach mache nur Sinn, wenn sich die Stadt Kaltennordheim auch weiterhin als ein stabiles Grundzentrum innerhalb des Wartburgkreises entwickeln kann. Aber auch für die anderen kreisangehörigen Gemeinden innerhalb des Wartburgkreises sei es wichtig, dass Kaltennordheim im Wartburgkreis bleibt. Deshalb müsse es das gemeinsame Ziel des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach sein, dass Kaltennordheim weiterhin zum Wartburgkreis gehört.

Sollte die Landesregierung an ihrem Ziel festhalten, den Wartburgkreis um die Stadt Kaltennordheim zu verkleinern, will die CDU-FDP-Fraktion im Kreistag einen Antrag einbringen, gegen das Gesetz zu klagen. Denn nach Auffassung des Vorstands der Kreistagsfraktion und des CDU-Kreisvorstandes ist in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums zu Kaltennordheim keine sachgerechte Abwägung erfolgt. In dem Grundzentrum Kaltennordheim werden eine ganze Reihe kreislicher Aufgaben umgesetzt, wie zum Beispiel Medizinisches Versorgungszentrum, Sparkasse, Öffentlicher Personennahverkehr, Stützpunktfeuerwehr oder Schulnetz. „Es macht Sinn, dass die Rhöngemeinden zusammenkommen. Dabei muss aber der Grundsatz gelten, dass die kleineren Gemeinden dem Grundzentrum Kaltennordheim in den Wartburgkreis folgen, so wie es zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung mit der Eingliederung des Zweckverbands Hohe Rhön in den Wasser- und Abwasserverband WVS Bad Salzungen bereits erfolgt ist.“ Henkel geht davon aus, dass dieser Antrag auch von den anderen Fraktionen im Kreistag unterstützt wird.

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