Deutscher Bundestag will Wahlrechtsreform durchsetzen

Der Deutsche Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit der Wahlrechtsreform. Ab der nächsten Legislaturperiode soll sich der Deutsche Bundestag wieder durch die gesetzlich festgelegte 598 Anzahl von Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zusammensetzen.

Mit 736 Abgeordneten ist der aktuelle Deutsche Bundestag der größte seit der Gründung der Bundesrepublik. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, diesem Problem mit einer Wahlrechtsreform zu begegnen, um die gesetzlich festgelegte Anzahl von 598 Abgeordneten einzuhalten. Dazu hat die Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in dieser Woche erstmalig im Plenum diskutiert werden soll.

Die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph (SPD) erklärt:

Ich bin froh, dass wir den Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform innerhalb der Koalition geeint in die erste Lesung und damit ins parlamentarische Verfahren geben konnten um eine Reform noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Damit lösen wir ein lange gegebenes Versprechen ein und mit dieser Wahlrechtsreform sorgen wir dafür, dass auch die Mehrausgaben für einen zu großen Bundestag der Vergangenheit angehören werden.
Es war allerdings kein einfaches Verfahren, einen Entwurf zu erarbeiten, der fair ist, ohne gleich eine große Wahlkreisreform anzustoßen. Ich bin froh, dass dies gelungen ist und die 299 Bundestagswahlkreise erhalten bleiben. Eine Verkleinerung dieser Zahl hätte für viele Abgeordnete im ländlichen Raum immens große Wahlkreise bedeutet. So wäre es schwierig, im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu bleiben, denen auch ich als Abgeordnete gerecht werden möchte.

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Wahlergebnis exakt so im Parlament auch dargestellt wird. Überhang- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag zusätzlich aufgebläht haben, sollen entfallen. Des Weiteren will man an dem zwei Stimmen System festhalten. Es soll zukünftig eine Hauptstimme und eine Wahlkreisstimme geben. Die Hauptstimme ist eine Parteistimme, die maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag ist. Die Wahlkreisstimme ist eine Personenstimme – Mit dieser wählt man den/die Direktkandidaten. Um zu verhindern, dass der Bundestag die vorgeschrieben Anzahl von 598 Abgeordneten übersteigt, können nur so viele direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag einziehen, wie durch die für eine Partei abgegeben Hauptstimmen gedeckt ist.

Abschließend lädt die Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph zum Informationsabend ein:

Die Wahlrechtsreform kann für viele Bürgerinnen und Bürger verwirrend sein. Daher lade ich Sie herzlich ein, am 30.01.2023 um 19:00 Uhr in meine Räumlichkeiten in die Gedenkstätte Goldener Löwe, Marienstraße 57 in Eisenach zu kommen, um Ihnen die geplanten Änderungen des Wahlrechts näher zu bringen und mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.

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