Die Chancen der Freiheit nutzen

Sehr verehrte Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

Der Großbrand in der Weimarer Anna Amalia-Bibliothek hat wertvolles Kulturgut zerstört und mehrere zehntausend Bücher beschädigt. Es ist dem selbstlosen Einsatz vieler Helfer zu verdanken, dass der Schaden nicht noch größer geworden ist. Dafür auch von dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank!
Dieses Engagement zeigt einmal mehr: Die Bereitschaft, ohne zu zögern Hilfe zu leisten und damit auch Verantwortung zu übernehmen, ist in Thüringen sehr stark ausgeprägt.
Diese erneute erfreuliche Erfahrung stimmt mich optimistisch. Mit dieser Einstellung werden wir auch die Probleme meistern, die in Thüringen noch vor uns liegen. Auch wenn wir schon viel geschafft haben: Es bedarf noch einiger Anstrengungen, um dorthin zu kommen, wo wir hinwollen.

Strukturen stehen auf dem Prüfstand

Mit dieser Regierungserklärung möchte ich den Kurs für die nächsten fünf Jahre abstecken.

„Was sich bewährt hat, werden wir beibehalten. Was nicht, werden wir ändern“, habe ich am 8. Juli nach meiner Vereidigung gesagt. Die Strukturen unseres Landes stehen auf dem Prüfstand. Es sind Strukturen, die nach der „Wende“ neu aufgebaut worden sind und die ihre Berechtigung hatten. Die aber jetzt – unter veränderten Bedingungen – nicht mehr den Erfordernissen und auch nicht mehr den Erwartungen der Thüringerinnen und Thüringer an eine moderne, bürgernahe und effizient arbeitende Verwaltung gerecht werden.

Es geht also darum, die vorhandenen Potenziale unseres Landes für mehr Wirtschaftswachstum und damit für mehr Arbeit zu stärken. Die hohe Arbeitslosigkeit ist nach wie vor unser drängendstes Problem. Wir werden es nicht von heute auf morgen und wir werden es schon gar nicht alleine lösen können. Aber wir werden unseren Beitrag zur Lösung leisten.

Wir müssen tun, was wir tun können, und das heißt: Wir müssen konsequent an der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten. Deshalb werden wir unsere Kräfte bündeln, den Haushalt konsolidieren und vor allem in die Bereiche investieren, die Zukunft bedeuten: Wirtschaft, Bildung und Familie.

Mit unserem Erneuerungsprogramm verfolgen wir mehrere Ziele: Wir wollen die öffentlichen Aufgaben überprüfen, den Regelungsbestand durchforsten, Wirtschaftlichkeitsaspekte noch stärker betonen, mehr Bürgernähe schaffen, die Verwaltung verschlanken, Verwaltungsverfahren vereinfachen und neue Informationstechnologien besser nutzen. Wir wollen, dass Thüringen im Wettbewerb der Länder gut aufgestellt ist – zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger.

Verantwortung für Thüringen
Die Thüringerinnen und Thüringer haben bei der Landtagswahl am 13. Juni die absolute Mehrheit der Unionsfraktion bestätigt und PDS und SPD die Rolle der Opposition zugewiesen.

Wir sehen das Votum der Wähler als Vertrauensbeweis, aber auch als Verpflichtung, die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre für die Menschen im Freistaat fortzusetzen.

Mein Kabinett und ich sind uns der Verantwortung bewusst, die damit verbunden ist – gerade in einer Zeit des Umbruchs, die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor schwierige Herausforderungen stellt.

Die öffentlichen Kassen von Bund, Ländern und Kommunen sind leer. Auch in Thüringen. Aber wir sparen nicht nur um des Sparens willen. Wir sollten diese Situation als Chance begreifen, veraltete Strukturen aufzubrechen und unser Land zu modernisieren. Eine Modernisierung, die auch dann notwendig wäre, wenn wir nicht sparen müssten.

Eigeninitiative stärken – Solidarität üben
Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern die Gestaltungsspielräume geben, die sie benötigen, um ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für mehr Eigeninitiative und aktive Mitarbeit in unserem demokratischen Gemeinwesen. Diese Freiheit haben sich die Menschen in den jungen Ländern in der friedlichen Revolution von 1989 mutig erstritten.

„Freiheit bedeutet Verantwortung; das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten“, hat George Bernard Shaw einmal gesagt. Ob es wirklich so ist?

Aber natürlich stimmt es: Freiheit bedeutet Verantwortung. Und Verantwortung wird zu häufig nur als Belastung empfunden. Ein Leben in Freiheit zu führen bedeutet, die Verantwortung für das eigene Leben anzunehmen. Sich zu entscheiden. Für sich selbst zu sorgen. Etwas Neues zu wagen. Chancen zu erkennen und mutig zu ergreifen. Aber auch Risiken einzugehen und für Misserfolge einzustehen. All das kann auch negative Gefühle erzeugen, Gefühle von Angst und Unsicherheit.

Die Thüringer Landesregierung nimmt die Sorgen der Menschen ernst. Aber wir sagen auch deutlich: Eine Mentalität, die durch ein ausgeprägt etatistisches Denken, durch ein Klammern an gescheiterte sozialistische Denkweisen gekennzeichnet ist, bringt uns in Deutschland nicht weiter.

Auch die „Klagekultur“ – ein in Deutschland weit verbreitetes Phänomen, das von politischen Scharlatanen auf dem rechten und linken Spektrum gefördert und auch ausgenutzt wird – schafft keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Im Gegenteil: Jammern kostet Kraft, die an anderer Stelle viel besser eingesetzt werden könnte.

Jammern bindet Energie und lenkt davon ab, dass in erster Linie wir selbst für unseren persönlichen Lebenserfolg verantwortlich sind. Nicht der Staat, nicht die Sozialsysteme, sondern jedes einzelne Individuum.

Eigenverantwortung stellt keinen Gegensatz zur Solidarität dar, sondern ist deren Voraussetzung. „Nur wenn jeder für sich selber das tut, was er kann, werden genügend Mittel frei, um denen zu helfen, die sich nicht alleine helfen können“, stellt der Publizist Robert Leicht in der ZEIT mit Recht fest.

Staatsquote senken
Dass der Staat zu viele Aufgaben erfüllt und dass auch zu viele Ansprüche an staatliches Handeln gestellt werden – diese Einsicht setzt sich immer mehr durch. Der Wohlfahrtsstaat, für den jahrzehntelang Schweden als Mustervorlage diente, hat Erwartungen geweckt, die sich auf Dauer nicht erfüllen lassen. Er ist auch in Deutschland nicht länger finanzierbar.

Aber: Was für uns Menschen gilt, das gilt auch für den Staat: Es ist nicht ganz einfach, Übergewicht, lästige Pfunde wieder loszuwerden, auch wenn man es gerne möchte.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes liegt die Staatsquote in Deutschland in 2002 bei rund 49 Prozent. Wenn die Staatsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt nicht deutlich gesenkt werden, fehlt der Euro in den privaten Geldbeuteln. Damit werden persönliche Entfaltungskräfte gehemmt, Kräfte, die wir zur Überwindung der aktuellen Konjunkturkrise dringend benötigen.

Wer – wie ich – unter den Bedingungen eines zentralistischen Staates aufgewachsen ist, kennt die Unzulänglichkeit eines Systems, das alles „von oben“ lenken will. Dagegen stellen wir das Prinzip der Subsidiarität, ein Prinzip, das gerade im Zeitalter der Globalisierung wichtiger ist denn je.

Der Staat darf nicht alle Aufgaben übernehmen, die der Einzelne oder die jeweils kleinere Gemeinschaft aus eigener Kraft erfüllen kann. Was kleinere Einheiten ebenso gut leisten können, davon sollte der Staat seine Hände lassen.

Die Forderung nach dem „schlanken Staat“, der sich auf seine Kernaufgaben beschränkt, ist berechtigt. Aber es bedarf einer genauen Aufgabenkritik, damit Strukturveränderungen zum Erfolg führen.

Die Lage der öffentlichen Haushalte hat sich – bedingt durch wachsende Steuerausfälle, in Thüringen etwa 2,2 Mrd. € seit 2002 – dramatisch verschlechtert. Sie stellt uns vor große Schwierigkeiten, aber sie beschleunigt auch den Modernisierungsprozess und erhöht den Druck, die gesamte Verwaltung zu straffen und Verwaltungsabläufe im Interesse der Bürger und einer leistungsfähigen Wirtschaft zu vereinfachen.

Verwaltung kein Selbstzweck
Eine bürgernahe, wirtschaftsfreundliche Verwaltung muss sich an dem Leitbild „Dienen und nicht Herrschen“ orientieren. Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern vorrangig Dienst für Bürger und Unternehmen. Das bedeutet: Die Serviceleistungen der Behörden werden nicht nur nach den Endergebnissen, sondern auch nach der Art, wie sie erbracht werden, bewertet.

Wir wollen, dass die Behörden in Thüringen zuverlässig, entgegenkommend, schnell und kompetent beraten und entscheiden. Wir müssen Qualitätsmaßstäbe anlegen, die sich an den Erwartungen und Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen und damit des Landes orientieren.

Und deshalb: Die Neustrukturierungen auf Regierungsebene werden zu mehr Effektivität und zu Einsparungen in den Ressorts führen.

Deshalb haben wir zum Beispiel das frühere Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das Kultusministerium zusammengelegt. Es ist für Bildung vom Kindergarten über Schule, Hochschule bis zur Erwachsenenbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens zuständig. Die Kultur haben wir in dieses Ministerium integriert, weil sie Basis, Mittel und Ziel von Bildung und Erziehung ist

Das neu geschaffene Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr ist zuständig für Städte- und Wohnungsbau, Verkehr, Landesplanung, Kataster und staatlichen Hochbau. Damit werden die wesentlichen Infrastrukturmaßnahmen gebündelt und koordiniert.

Auch Sport und Tourismus gehören zusammen. Das hat nicht zuletzt die Biatholon-WM in Oberhof eindrücklich gezeigt. Deshalb ist der Wirtschaftsminister nun auch für den Sport zuständig. Die wirtschaftsnahe Forschungsförderung und die Technologieförderung haben wir ebenfalls im Wirtschaftsministerium gebündelt, weil Wirtschaftsunterstützung durch diese Maßnahmen besser gelingen kann. Von dieser Maßnahme erwarten wir wichtige Synergieeffekte.

Dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sind die Koordinierungsstelle für Gewaltprävention, die Gleichstellungsbeauftragte, der Ausländerbeauftragte sowie das neu geschaffene Amt des Beauftragten für Menschen mit Behinderung zugeordnet.

Die Stabsstelle Verwaltungsvereinfachung/Entbürokratisierung ist nun beim Thüringer Justizministerium angesiedelt. Sie wird – wie angekündigt – die Thüringer Gesetze und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit hin abklopfen. Das gilt auch und gerade für neue Rechtsetzungen.

Künftig ist das Thüringer Finanzministerium auch für Spielbanken und Lotteriewesen zuständig. Und dem Finanzressort obliegt zusätzlich die Verantwortung für den Steuerungskreis Verwaltungsreform und für das eGovernment.

Für die Aufsicht über die Tunnelfeuerwehr A 71 ist zukünftig ausschließlich das Thüringer Innenministerium zuständig.

Das Medienrecht und die Medienpolitik sind wieder in die Staatskanzlei zurückgekehrt.

Dies sind einige wichtige Festlegungen, Neustrukturierungen in den obersten Landesbehörden, die auch auf eine deutliche Verschlankung verweisen. Zehn von bisher 52 Abteilungen sind aufgelöst. Rund 400 Stellen, das sind etwa 15 Prozent, werden bis zum Ende der Legislaturperiode in den Ministerien eingespart.

Straffung von Landesbehörden
Strukturen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden, um auch unter veränderten Bedingungen effizient arbeiten zu können. Das betrifft selbstverständlich auch die nachgeordneten Landesbehörden.

Wir haben beschlossen, Standorte zu konzentrieren und Behörden aufzulösen:

1. Statt 35 wird es nur noch acht Katasterämter mit neun Außenstellen geben.

2. Das Landesvermessungsamt wird im nächsten Jahr in das Thüringer Landesverwaltungsamt integriert.

3. Die Anzahl der Landwirtschaftsämter wird von jetzt elf auf sieben reduziert. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2005.

4. Wir straffen die Forstverwaltung: Statt 46 gibt es künftig maximal 28 Forstämter. Die Umsetzung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2006/2007. Ein entsprechendes Konzept werden wir im November dieses Jahres vorlegen.

5. Wir verschlanken die Justizverwaltung: In der laufenden Legislaturperiode verringert sich die Zahl der Amtsgerichte von bislang 30 auf 25. Eines von derzeit vier Landgerichten wird aufgelöst. Ebenso eine von vier Staatsanwaltschaften.

6. Die Neustrukturierung in der Finanzverwaltung sieht vor, bis Ende 2007 die Zahl der Finanzämter von 20 auf zwölf zu reduzieren. Die Bürgernähe bleibt durch zentrale Servicebüros vor Ort gewährleistet.

7. Der Landesteil der Oberfinanzdirektion wird aufgelöst. Stattdessen errichten wir bis zum 1. Januar 2006 ein Landesamt für Finanzen – mit den Bereichen Steuern, Zentrale Gehaltsstelle, Beihilfestelle und Zentrum für Informationsverarbeitung (ZIV). Integriert wird zusätzlich das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ).

8. Wir lösen den Interministeriellen Arbeitskreis Informationstechnik (IMA-IT) auf. Die Aufgaben werden in den Steuerungskreis eGovernment beim Thüringer Finanzministerium integriert.

9. Das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für archäologische Denkmalpflege werden zusammengelegt. Die Umsetzung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2006/2007.

10. Die Thüringer Gesellschaft zur Überwachung der Sonderabfallentsorgung wird spätestens bis Ende 2006 aufgelöst.

11. Die Verwaltungsschule Weimar und die Landesfortbildungsstätte Tambach-Dietharz werden verwaltungsseitig in das Bildungszentrum Gotha eingegliedert.

12. Zum 1. September 2005 verlagern wir die Forstfachhochschule Schwarzburg nach Gotha.

Mehr Effizienz und Bürgernähe
Das wird Einsparungen bedeuten, mehr Effizienz und mehr Bürgernähe. Deshalb müssen wir auch bisherige staatliche Aufgaben darauf überprüfen, ob sie nicht besser kommunalisiert oder sogar privatisiert werden.

1. Die Staatlichen Umweltämter werden abgeschafft. Ihre Aufgaben werden teilweise an das Thüringer Landesverwaltungsamt abgegeben und zum Teil kommunalisiert aber auch privatisiert.

2. Im Zuge der Reform des Kataster- und Vermessungswesens werden bisher hoheitliche Aufgaben an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übertragen. Der Entwurf des Gesetzes liegt Ihnen zur Beratung mit dem heutigen Tag vor.

3. Das Landesamt für Soziales und Familie, das Landesjugendamt, die Versorgungsämter und die Ämter für Arbeitsschutz werden aufgelöst. Die notwendigen Aufgaben sollen teils dem Thüringer Landesverwaltungsamt, teils dem Sozialministerium übertragen, teils kommunalisiert werden. Anträge auf Leistungen sollen bei den Kommunen abgegeben werden. Bis November 2004 wird das Umsetzungskonzept erarbeitet.

4. Die Aufgaben der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau, der Fachschule für Agrar- und Hauswirtschaft, der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte für Landwirtschaft und Hauswirtschaft, des Staatlichen Bildungsseminars für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sowie der Landeswaldarbeiterschule werden zentralisiert und neu geordnet. Die Umsetzung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2006/07.

5. Die noch nicht im Thüringer Liegenschaftsmanagement integrierten Liegenschaften werden weiter zusammengefasst und unter diesem Dach vereinigt. Die Umsetzung erfolgt mit dem Reformhaushalt 2005. Wir werden versuchen, das Panorama Bad Frankenhausen zu privatisieren – die Umsetzung soll mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 erfolgen.

6. Die Studentenwerke werden zusammengelegt. Und auch diese Umsetzung erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2006/2007.

Transparente Strukturen
Ich bin überzeugt: Diese Straffung der Strukturen führt nicht nur zu mittelfristigen Einsparungen, sondern schafft auch mehr Deregulierung und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

Darüber hinaus wollen wir
die Strukturen von Thüringer Aufbaubank (TAB), Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistats Thüringen (GfAW), Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), Tochtergesellschaften der LEG, Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) sowie der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) straffen und weiterentwickeln. Bis Ende 2004 wird eine entsprechende Umsetzungsvorlage erarbeitet.

Die Ressorts sind beauftragt worden, den Abbau von Landesbeteiligungen zu prüfen.

Darüber hinaus habe ich den Auftrag erteilt, ein Konzept über eine Bündelung der Städtebauförderung und der Dorferneuerung vorzulegen. Dasselbe gilt für die Städtebauförderung und die städtebauliche Denkmalförderung, um Synergien zu erschließen.

Geprüft wird auch, ob die Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die Landesanstalt für Landwirtschaft sowie die Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei fusioniert und gegebenenfalls Aufgaben privatisiert werden können. Bis zum Sommer 2005 wird diese Prüfung abgeschlossen sein.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine leistungsfähige Polizeiorganisation. Deshalb werden wir auch dort die Strukturen straffen. Der Bericht zur Umsetzung wird dem Kabinett im Herbst 2005 vorgelegt.

Kommunalabgaben – nachvollziehbar und verträglich
In meiner Regierungserklärung vom 6. Mai – in der letzten Legislaturperiode – habe ich angekündigt, ein modernes und bürgerfreundliches Abgabenrecht für den Wasser- und Abwasserbereich zu schaffen.

Die Beiträge und Gebühren, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben, müssen nachvollziehbar, verträglich und auch transparent sein. Dafür werden wir den Rahmen, das Kommunalabgabengesetz, ändern.

Bereits am 25. Mai hat das Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt und auch öffentlich zur Diskussion gestellt.

Wir haben – wie angekündigt – eine umfassende Anhörung durchgeführt. Gegenwärtig werten wir die Stellungnahmen aus.

Wir werden dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen, der rechtlich und verfassungsrechtlich seriös ist und das Problem der Wasser- und Abwassergebühren beziehungsweise -beiträge in ausgewogener Weise löst – sowohl für die Abgabepflichtigen als auch für die Aufgabenträger.

Selbstverständlich gilt meine Zusage: Wir werden das neue Kommunalabgabengesetz bis Anfang Oktober in den Landtag einbringen.

Aber darüber hinaus ist es notwendig, die Strukturen im Wasser-/ Abwasserbereich weiterzuentwickeln. Es ist unser Ziel, die Zahl der Aufgabenträger von derzeit 180 deutlich zu reduzieren. Bis März 2005 wird dazu ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, dürfen wir uns nicht auf eine reine Rechtsaufsicht beschränken. Eine verbesserte Kontrolle der Beitrags- und Gebührenerhebung muss zukünftig gewährleistet sein.

Effizienz durch Vernetzung
Bessere Serviceangebote der Verwaltungen, mehr Wirtschaftsfreundlichkeit und die Orientierung an den Bedürfnissen der Bürger bleiben Richtschnur unserer Landespolitik. Im Interesse von Bürgern und Unternehmen müssen Verwaltungsvorgänge schnell bearbeitet werden, Behördenbriefe, Bescheide, Vorgaben und Fristen müssen klar und verständlich formuliert und Entscheidungsabläufe transparent gemacht werden.

Eine bürgerfreundliche Verwaltung setzt auf Schnelligkeit, auf Solidität und nutzt die Möglichkeiten, die moderne Kommunikationstechniken bieten.

Nach den Ergebnissen der internationalen Vergleichsstudie „Government-Online 2003“ nutzten im vergangenen Jahr rund 26 Prozent der Deutschen eGovernment-Angebote deutscher Städte, Länder oder des Bundes. Das bedeutet zwar einen Anstieg um zwei Prozentpunkte, aber unter den 32 Ländern, die untersucht worden sind, belegt Deutschland nur den 19. Platz.

Wir wollen erreichen, dass Bürger und Unternehmer verstärkt am eigenen Computer mit Behörden in Kontakt treten und Verwaltungsangelegenheiten regeln können. Das Internet bietet die Voraussetzungen dazu.

Wir haben beschlossen, ein Dienstleistungsportal für die Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung einzuführen. Inzwischen ist die europaweite Ausschreibung abgeschlossen. Es ist wichtig, dass diese innovative Serviceplattform mit Daten- und Applikationsdiensten zügig realisiert wird. Damit rückt der Freistaat Thüringen einen großen Schritt dem Ziel näher, das Verwaltungshandeln zu erleichtern und zu beschleunigen.

Die Einführung des elektronischen Grundbuchs wird noch in diesem Jahr abgeschlossen. Dies stellt einen weiteren, wichtigen Schritt für das eGovernment dar. In wenigen Wochen werden alle etwa 1,2 Mio. Grundbucheinträge in Thüringen digitalisiert sein. Notare und andere Berechtigte können über das Internet den Grundbuchbestand des Freistaats einsehen.

Der Aufbau der Automatisierten Liegenschaftskarte wird beschleunigt und in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Gleichzeitig gilt es, unsere Geobasisdaten an deutschland- und europaweite Standards anzupassen.

Die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung werden dann – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – online verfügbar sein. Das Ziel lautet: Besser und schneller planen, entscheiden und investieren können.

Auch die geplante Einführung des Elektronischen Handelsregisters wird den Wirtschaftsstandort Thüringen stärken. Dieses Projekt soll im nächsten Jahr begonnen werden. Es wird zu einer erheblichen Beschleunigung von Einträgen und Auskünften führen.

Das alles ist kein Spiel für Computerfreaks, nein, wer so denkt, der hat die Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland und Europa und darüber hinaus verpasst. Es dient dem Ziel, Thüringen für die Zukunft besser und moderner aufzustellen. Und deshalb sollte niemand die Bedeutung dieser Maßnahmen unterschätzen!

Sinkende Einnahmen – Sparen mit Augenmaß
In Thüringen wie auch in den übrigen jungen Ländern haben die Menschen seit der „Wende“ eine beeindruckende Aufbau- und Anpassungsleistung vollbracht, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Diese Erfolgsgeschichte basiert selbstverständlich auch auf der persönlichen und finanziellen Hilfe aus den alten Ländern. Hilfe, für die wir sehr dankbar sind und die wir auch noch weiterhin dringend benötigen, um die teilungsbedingten Lasten schultern zu können.

Es muss unser Ziel sein, es muss vor allem das Ziel der Berliner Politik werden, den Angleichungsprozess zwischen jungen und alten Ländern zügiger zu gestalten als in den vergangenen Jahren. Ein Ziel, das auch im Interesse der alten Länder liegt. Denn ein Blick auf den aktuellen Haushalt zeigt: Gut die Hälfte unserer Einnahmen sind immer noch Transferzahlungen von EU, Bund und alten Ländern.

Aber dieser Geldzufluss ist begrenzt. Wir dürfen nicht übersehen: In Zeiten eines härter werdenden Verteilungskampfes stößt die Solidarität an Grenzen.

Wenn die Einnahmen zurückgehen, die Steuerquellen aufgrund der verfehlten Wirtschaftspolitik der rot-grünen Bundesregierung immer spärlicher sprudeln, müssen wir die Ausgaben anpassen.

Was für jeden Privathaushalt gilt, das gilt auch für den Staat. Weil die öffentlichen Kassen leer sind, kann man sich nicht mehr alles leisten, was vielleicht wünschenswert und in besseren Zeiten auch finanzierbar wäre.

Aber Sparen bedeutet nicht „Kaputtsparen“. Wir sparen auch nicht nach dem Rasenmäherprinzip. Sparen bedeutet, mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein dort zurückzufahren, wo es möglich ist, damit wir an anderen Stellen die Aufgaben zukunftsorientiert gestalten können.

Deshalb haben wir bereits im Juli 2004 die Notbremse gezogen und eine Haushaltssperre verkündet, die bis zur Verabschiedung des 2. Nachtragshaushaltes in Kraft bleibt.

Gestaltungsspielräume erhalten
Der finanzielle Bewegungsspielraum des Landes ist – bedingt durch weitere Mindereinnahmen – sehr eng. Er ist noch enger, als wir nach der Mai-Steuerschätzung befürchten mussten: Die Steuerausfälle betragen rund 212 Mio. €. Und wir haben Mehrausgaben, die nicht von uns, von der Landesregierung, zu beeinflussen sind: Als Beispiele nenne ich die Ausgaben für Sozialhilfeträger, Gerichts- und Betreuungskosten sowie DDR-Zusatzrenten.

Insgesamt ergeben sich für den zweiten Nachtragshaushalt 2004 folgende Eckwerte: Steuermindereinnahmen, nicht realisierte Gewinne sowie Mehrausgaben ergeben eine Deckungslücke von 437 Mio. €. Wir sind deshalb gezwungen, die Nettokreditaufnahme auf 988 Mio. € zu erhöhen – 293 Mio. € mehr als geplant. Eine Entscheidung, die uns nicht nur nicht leicht gefallen ist, sondern die uns schwer fällt. Rund 144 Mio. € müssen in diesem Jahr zusätzlich eingespart werden.

Deshalb halte ich diesen Mix aus Einsparungen und neuen Krediten für vertretbar: Weil wir an dem Ziel festhalten, die Konsolidierung durch eine deutliche Reduzierung der Neuverschuldung in dieser Legislaturperiode voranzutreiben.

Für den Reformhaushalt 2005 liegen bislang folgende Eckwerte vor: Den ursprünglich vorgesehenen Ausgaben in Höhe von rund zehn Milliarden € stehen Einnahmen in Höhe von rund 8,1 Mrd. € gegenüber. Das bedeutet: Der Fehlbetrag in Höhe von rund 1,9 Mrd. € wird durch Einsparungen in Höhe von rund 900 Mio. € sowie durch 985 Mio. € neue Schulden ausgeglichen.

Sowohl der Nachtragshaushalt 2004 als auch der Reformhaushalt 2005 sind verfassungskonform. Aber ich sage auch deutlich: Wir stoßen damit an die Grenzen des Machbaren.

Personalkosten verringern
Weil wir Chancen nutzen und Zukunft gestalten wollen, sind Einsparungen besonders im Personalbereich unabdingbar, denn darauf entfällt ein bedeutender Teil der Ausgaben. Über 27 Prozent des Thüringer Haushaltes sind heute durch Personalkosten gebunden. Dieser Anteil wird sich durch die Pensionszahlungen, die in den nächsten Jahren verstärkt auf uns zukommen, weiter erhöhen. Das bedeutet, der Spielraum für Investitionen würde noch kleiner. Genau das müssen wir verhindern.

Der Wille zum Sparen ist da. Abgesehen von den rund 400 Stellen, die bis 2009 in den obersten Landesbehörden, in den Ministerien, eingespart werden, fallen im nachgeordneten Bereich bis zum Ende dieser Legislaturperiode rund 7.000 Stellen weg – das entspricht etwa 13 Prozent. Wir werden den geplanten Personalabbau sozialverträglich gestalten.

Landesbedienstete, deren Aufgaben entfallen, werden über eine Jobbörse auf unbesetzte Dienstposten in der Landesverwaltung vermittelt. Dadurch sollen soweit wie möglich externe Nachbesetzungen vermieden werden.

Um die Arbeitsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen zu gewährleisten, muss der Personalabbau durch eine erhöhte Arbeitsleistung der verbleibenden Landesbediensteten ausgeglichen werden. Wir werden daher die Wochenarbeitszeit der Landesbeamten im Durchschnitt auf 41 Stunden anheben. Sie wird – altersspezifisch differenziert – zwischen 40 und 42 Stunden liegen.

Und wir werden das Weihnachtsgeld – gestaffelt nach Besoldungsgruppen – reduzieren. Wir streben an, diese Regelung auch auf die Angestellten und Arbeiter zu übertragen, das bedarf jedoch einer Vereinbarung mit den Tarifpartnern.

Es ist unser Ziel, die europapolitische Kompetenz der Mitarbeiter in der Thüringer Landesverwaltung zu steigern. Deshalb werden wir zukünftig Landesbedienstete an Institutionen der EU entsenden. Zu diesem Zweck wird ein Pool mit neun Stellen eingerichtet. Die Koordinierung liegt bei der Thüringer Staatskanzlei.

Schlanker Staat, weniger Staatsausgaben – das heißt: weniger Aufgaben, weniger Verwaltungsvorgänge, weniger Personal. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Wenn wir auf diesem Gebiet nicht konsequent sind, verlieren wir alle Gestaltungsspielräume. Und das kann niemand in diesem Hohen Hause wollen!

Gemeindefinanzen reformieren
Es ist nicht zuletzt unseren starken, lebendigen Gemeinden und Städten zu verdanken, dass wir in Thüringen wieder Deutschlands starke Mitte sind. Seit 1990 haben sich viele fleißige Bürgerinnen und Bürger des Landes am Neuaufbau ihrer Heimatorte beteiligt. Wir können stolz sein auf das, was in den letzten Jahren entstanden ist – auch und gerade mit Hilfe des Landes.

Aber Ländervergleiche zeigen, dass Thüringen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) pro Einwohner den höchsten Betrag an die Kommunen weiterreicht. Das ist in der bisherigen Höhe nicht mehr möglich.

Auch die Kommunen müssen jetzt die Steuerausfälle mittragen, gleichzeitig aber handlungsfähig bleiben. Deshalb werden wir die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Städten und Gemeinden in einem dreistufigen Verfahren neu ordnen.

Erste Stufe: Die Thüringer Kommunen werden bereits im Jahr 2004 an den Einnahmeausfällen beteiligt, die das Land durch die negative Entwicklung des Steueraufkommens erleidet.

In einem zweiten Schritt werden ab 2005 die freiwilligen Zuführungen aus dem Landeshaushalt in den Kommunalen Finanzausgleich entfallen – für die Fachleute: § 3 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes werden gestrichen. Damit bewegen wir uns auf einem Niveau, wie es auch in anderen Ländern bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen anzutreffen ist.

In der dritten Stufe soll u.a. die Hauptansatzstaffel geändert werden, um damit die Finanzmittel auf einwohnerstärkere Gemeinden zu konzentrieren. Das heißt, die Struktur des Finanzausgleichsgesetztes wird neu festgelegt.

Gegenwärtig wird die Vielzahl geförderter Einzelmaßnahmen dem Ziel des KFA, eine angemessene und transparente Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten, nicht gerecht. Deshalb gehören alle Ausgabentitel auf den Prüfstand.

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Nicht zwingend notwendige Förderungen bestimmter Zwecke und Projekte sollen in Zukunft unterbleiben. Die dadurch freigesetzten Mittel sollen zum Beispiel die Schlüsselzuweisungen bzw. Investitionspauschalen erhöhen.

Im übrigen bleibt die grundsätzliche Neuregelung der Gemeindefinanzen in Deutschland auf der Tagesordnung. Hier ist die Bundesregierung ganz eindeutig in der Pflicht. Der Bundesrat hat dazu eindeutige Beschlüsse gefasst.

Schwerpunkte und Maßstäbe der Sozialpolitik
Neustrukturierungen und Personaleinsparungen werden dazu beitragen, Gestaltungsspielräume wiederzugewinnen. Aber das allein reicht nicht aus. Auch die Leistungsgesetze im Sozialbereich stehen auf dem Prüfstand. Wichtig dabei ist: Derjenige, der hilfebedürftig ist, darf auch in Zukunft auf Solidarität und Hilfe der Allgemeinheit zählen. Dabei ist jedoch stärker als in der Vergangenheit die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit der Maßstab.

Die Ausgaben für den Sozialbereich sind – das muss ich so klar sagen – in der bisherigen Höhe nicht mehr finanzierbar. Weil wir derzeit zu wenig erwirtschaften, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Weil die Lebenserwartung der Menschen dank medizinischer Fortschritte glücklicherweise steigt. Aber auch, weil es zu wenig Kinder gibt.

Wir werden das Landesblindengeld anpassen und die Zahlbeträge auf den Durchschnitt der Länder, die ein Landesblindengeld eingeführt haben, ausrichten. Diese Änderung ist vertretbar, da im Einzelfall ein Mehrbedarf durch die Blindenhilfe aus einem anderen Leistungssystem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen gedeckt wird.

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wird kommen. Wir werden es noch in diesem Jahr auf den Weg bringen und dann mit Geduld und Augenmaß beraten. Dazu gehört eine eingehende Anhörung. Auch in diesem Fall ist Sorgfalt unser oberstes Gebot.

Den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, angesiedelt beim Sozialministerium, habe ich bereits eingesetzt. Er ist so ausgestattet, dass er seine Mittlerfunktion zwischen den Betroffenen, den Verbänden und der Landesregierung schon jetzt wahrnehmen kann. Die endgültige Beschreibung seines Aufgabenbereichs wird Gegenstand des Gleichstellungsgesetzes sein.

Mit der Zuordnung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann in das Familienministerium und die Einführung des so genannten Schwedischen Modells gewinnt die Gleichstellungspolitik weiter an Bedeutung. Künftig wird es in jedem Ministerbereich eine direkte Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für die Gleichstellung geben. Damit gewinnt diese Aufgabe noch stärker an Bedeutung.

Die neue Zuständigkeit des Sozialministeriums für die Koordinierungsstelle Gewaltprävention wird insbesondere durch die gleichzeitige Ankopplung des Ausländerbeauftragten, der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie des Beauftragten für Menschen mit Behinderung Synergieeffekte mit sich bringen. Gewaltprävention verstehen wir vor allem als Teil der Sozialarbeit.

„Entdecke, was geht“ – so lautet das Motto des ersten Thüringen-Jahres, das Anfang September angelaufen ist und die vorhandenen freiwilligen Dienste – Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr – vorbildhaft zusammenführt. Etwa 1.000 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 27 Jahren können sich ein Jahr lang gemeinnützig engagieren – in Krankenhäusern, Museen, Kindergärten oder Naturschutzstationen. Wir haben die Einsatzbereiche deutlich ausgeweitet. Die Finanzierung von 1.000 Stellen für das Jahr 2005 wird über den Landeshaushalt gesichert. Ich meine, ein wichtiger Beitrag, um jungen Menschen die Chance zu geben, gemeinnützig tätig zu sein und damit Werte vorzuleben.

Familienfreundlichkeit heißt auch, dass wir das erfolgreiche Kinderspielplatz-Förderprogramm im nächsten Jahr fortführen werden.

Die sehr erfolgreiche Entwicklung bei der Neu- und Weiterentwicklung der Thüringer Krankenhauslandschaft wird sich fortsetzen. Mit der Umsetzung des 4. Thüringer Krankenhausplans wird die Infrastruktur aus leistungsfähigen Krankenhäusern weiter verbessert. Durch die Einführung des Fallpauschalensystems gewinnt der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern an Bedeutung.

Deshalb wird der nächste Krankenhausplan genau diesen veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen. Es wird eine Umstellung von einer bettenbezogenen Kapazitätsplanung zugunsten einer qualitätsorientierten Leistungsplanung geben.

Im gesamten Bereich der Sozialpolitik müssen wir die richtigen Schwerpunkte setzen und stärker als bisher berücksichtigen: Man kann nur das ausgeben, was vorher erwirtschaftet wurde. Nur politische Rattenfänger setzen sich über diesen Grundsatz hinweg und versprechen allen alles. Solchen Leuten ist es egal, wie viele Lasten sie der nachfolgenden Generationen aufbürden. Uns ist dies nicht egal! Deshalb werden wir die Weichen neu stellen.

Mittelstand – Rückgrat der Wirtschaft
Der griechische Philosoph Aristoteles hatte schon zu seiner Zeit erkannt, „dass die Gemeinschaft, die sich auf den Mittelstand gründet, die beste ist und dass solche Staaten in der Lage sind, eine gute Verfassung zu haben, in denen der Mittelstand zahlreich vertreten ist.“ Dieses Zitat ist zwar schon über 2000 Jahre alt, aber diese Erkenntnis gilt auch heute.

Die Zahl der mittelständischen Unternehmer beeinflusst die Stärke der öffentlichen Finanzen, die Höhe des Wirtschaftswachstums, des Einkommens und die Anziehungskraft jeder Region. Die Gemeinschaft, die sich auf einen starken Mittelstand gründet, hat eine gute Zukunft. Denn es sind die kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer Sozialen Marktwirtschaft bilden. Sie sind die tragende Säule des wirtschaftlichen Geschehens in Thüringen und in der Bundesrepublik Deutschland. Ich bin dankbar, dass wir einen starken, innovativen und zukunftsfähigen Mittelstand in Thüringen haben.

Aber die Bedeutung des Mittelstandes für unsere Gesellschaft geht über diesen reinen ökonomischen Ansatz hinaus. Ludwig Erhard hat seinerzeit festgestellt: „Der Mittelstand kann materiell in seiner Bedeutung nicht voll ausgewogen werden, sondern er ist viel stärker ausgeprägt durch Gesinnung und eine Haltung im gesellschaftlichen und politischen Prozeß.“ Ich stimme Ludwig Erhard zu.

Politik für den Mittelstand ist daher mehr als politische Interessenvertretung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist Politik für die Mitte und damit für die Mehrheit der Gesellschaft. An den Rahmenbedingungen für den Mittelstand ist ablesbar, wie frei eine Gesellschaft ist. Freiheit ohne Mittelstand ist ebenso wenig möglich wie Mittelstand ohne Freiheit.

Für mich sind deshalb politische und wirtschaftliche Freiheit unteilbar; sie bedingen einander und werden gemeinsam verteidigt oder gehen, das haben wir erlebt, gemeinsam verloren.

Deshalb machen wir auch in der neuen Legislaturperiode Politik für den Mittelstand. Denn die Verbesserung der Mittelstandssituation ist Wachstumsreserve für Thüringen. Dazu gehört zum Beispiel die Verbesserung der Zahlungsmoral. Thüringen hat über den Bundesrat intensiv darauf hingewirkt, dass Handwerker künftig fällige Werklohnforderungen leichter geltend machen und durchsetzen können. Es liegt nun an der Bundesregierung, dass das Forderungssicherungsgesetz zügig die parlamentarischen Hürden nimmt.

Die Landesregierung ist auch weiter an einer guten und fairen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft interessiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in dieser Legislaturperiode zum Beispiel die bisherige Vereinbarung mit dem Thüringer Handwerk weiterentwickeln können.

Existenzgründer motivieren
Nicht nur in Thüringen, in ganz Deutschland brauchen wir mehr Existenzgründer. Denn jeder Existenzgründer schafft schätzungsweise drei bis vier neue Arbeitsplätze. Im EU-Vergleich belegt Deutschland mit einer Selbständigenquote von 10 Prozent nur den siebtletzten Platz – Stand 2002. Und in den jungen Ländern, auch in Thüringen ist die Position, wie Sie wissen, noch schlechter.

Wir müssen junge Menschen motivieren und unterstützen, sich als Existenzgründer, als Mittelständler und Handwerker in Thüringen zu engagieren. Hier müssen der Staat und die Öffentlichkeit unterstützen. Es ist positiv für das Unternehmerbild in Thüringen und in Deutschland.

Das heißt, zunehmende Bedeutung für die Mittelstandsförderung gewinnt der Themenkomplex Unternehmensfinanzierung. Fehlendes Eigenkapital erschwert die Fremdkapitalfinanzierung und verhindert Investitionen.

Im Spannungsfeld zwischen leeren öffentlichen Kassen, einer verstärkten Kosten- und Risikoorientierung der Kreditwirtschaft und Vorgaben des europäischen Beihilferechts müssen wir neue Antworten geben, wie sich den Finanzierungsproblemen kleiner und mittlerer Unternehmen begegnen lässt.

„Thüringen Kapital“ ausbauen
Eine solche Antwort ist das Förderprogramm „Thüringen Kapital“. Das Programm ist erfolgreich angelaufen. Bisher wurden Investitionen von gut 5 Mio. Euro angestoßen und 530 Arbeitsplätze unterstützt. Die erfreuliche Entwicklung belegt, dass der hinter dem Thüringen Kapital stehende Ansatz richtig ist. Deshalb werden wir diesen Ansatz weiter verfolgen und bedarfsgerecht ausbauen.

Verbessert haben wir auch die Rahmenbedingungen für die Beteiligungsfinanzierung. Die Bündelung der Beteiligungsaktivitäten schafft mehr Transparenz und erleichtert die Akquisition zusätzlichen Beteiligungskapitals. Wir werden damit der wachsenden Bedeutung dieser Finanzierungsform für innovative, wachstumsstarke Technologieunternehmen, aber auch zunehmend für mittelständische Unternehmen im Allgemeinen, gerecht.

Arbeitsplätze schaffen können nur die Unternehmen. Die Politik hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass unternehmerischer Mut gestärkt und Leistung honoriert werden.

Grundsätzlich gilt: Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen kann nicht dauerhaft durch Förderung erreicht werden. Das ist eine unternehmerische Aufgabe. Die Übernahme bzw. Beteiligung an unternehmerischen Risiken kann nur in eng begrenzten Bereichen Aufgabe des Staates sein.

Wirtschaftsförderung neu ausrichten
Der mit einer Fördermaßnahme verbundene Verwaltungsaufwand muss in einem Verhältnis zum Wachstumseffekt stehen, der für die Steuerzahler vertretbar ist. Wir werden deshalb ein Controlling für Förderprogramme einführen, das über die bisher eingereichten Verwendungsnachweise hinausgeht.

Angesichts begrenzter finanzieller Mittel werden notwendigerweise Förderinstrumente überprüft, Ausgabenprogramme weiter gestrafft und noch stärker auf die eigentlichen Schwerpunkte konzentriert. Soweit es der finanzielle Spielraum zulässt, werden wir möglichst alle Förderangebote von EU und Bund durch entsprechende Kofinanzierungsmittel des Landes ausschöpfen.

Über die Neufassung der Thüringer Richtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist in den vergangenen Wochen lebhaft diskutiert worden.

Wir tragen mit der Änderung der GA-Förderung der Tatsache Rechnung, dass die vorliegenden und zu erwartenden Anträge das vorhandene Mittelvolumen weit übersteigen. Es geht also nicht um eine willkürliche Kürzung der Förderung. Es geht vielmehr um eine noch klarere Prioritätensetzung zugunsten der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Fördermittel müssen so eingesetzt werden, dass die größtmöglichen Effekte für die Wirtschaftsentwicklung, aber auch für die Arbeitsmarktentwicklung erreicht werden. Das verlangt, dass die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Betriebe im Mittelpunkt der Förderung stehen müssen. Und das verlangt auch, dass besonders kapitalintensive Branchen wie das Druck- und Verlagsgewerbe, die Papierindustrie und Sägewerke nicht mehr gefördert werden können. Das gleiche gilt für Branchen in gesättigten Märkten, wie z. B. baustoffnahe Wirtschaftszweige und Recycling.

Auf der anderen Seite sind wichtige Wirtschaftsbereiche weiter im Blick zu behalten, Investitionen im Bereich der für Thüringen so wichtigen Tourismuswirtschaft sind nach wie vor förderfähig.

Bedeutsame Investitionsvorhaben sichern
Damit keine Gerüchte entstehen: Auch in Zukunft können in Thüringen strukturpolitisch bedeutsame Investitionsvorhaben unter Einbeziehung aller öffentlichen Finanzierungshilfen bis zur zulässigen Höchstgrenze gefördert werden (KMU: 50%; Großunternehmen: 35%).

Maßgebliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Wirtschaftsförderung auch der Investitionszulage zu, für deren Verlängerung über 2006 hinaus wir uns mit Nachdruck einsetzen werden.

Die Änderungen in der betrieblichen Investitionsförderung bedeuten keine grundlegende Kursänderung in der Förderpolitik. Dazu besteht auch überhaupt kein Anlass.

Die bisherigen Erfolge der Investitionsförderung können sich sehen lassen:
· Thüringen hat mit 16,6 Prozent [August 2004] nach wie vor die geringste Arbeitslosenquote unter allen jungen Ländern.

· Im vergangenen Jahr nahm das Wirtschaftswachstum real um 0,5 Prozent zu – die zweithöchste Wert aller Länder.

· Die Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe stieg 2003 um 8,2 Prozent – damit sind wir sogar bundesweit Spitze!

· Im Jahr 2003 stieg der Umsatz in den Thüringer Industriebetrieben gegenüber dem Jahr zuvor um 6,9 Prozent auf ein neues Rekordergebnis. Das Wachstum lag über dem Ergebnis aller jungen Länder [plus 6,2 Prozent] und deutlich über dem gesamtdeutschen Ergebnis [plus 0,6 Prozent]. Thüringen belegte unter allen Ländern den zweiten Platz.

· Die Zahl der Industriebeschäftigen ist zwischen 1999 und 2003 um 24 Prozent gestiegen – damit liegen wir unter den jungen Ländern auf dem ersten Rang.

Diese positiven Beispiele sind es, die uns motivieren. Wir müssen auf diese positive Entwicklung setzen und genau an dieser Stelle den Mittelstand stärken und fördern, weil hier Wachstumspotenziale und damit auch Arbeitsplatzpotenziale vorhanden sind. Und genau darum müssen wir die Förderpolitik des Freistaates weiter konzentrieren und darauf drängen, dass die Bundesregierung ihre Aufgaben bei der Förderung im Blick behält.

Aufgaben der Landesgesellschaften bündeln
Bei dieser Wirtschaftspolitik stützen wir uns auf die Landesgesellschaften, die Stiftungen und die Thüringer Aufbaubank. Auch hier gibt es Strukturanpassungen, die ich kurz skizzieren möchte.

Die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) soll sich noch stärker als bisher auf die Verwertung und Vermarktung von Grundvermögen konzentrieren – und natürlich auf die Akquisition von Unternehmen.

Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) bildet eine wichtige Säule der technologischen Kompetenz in Thüringen.

Als gemeinnützige Forschungs- und Technologiestiftung wird sich die STIFT selbst künftig auf die Verwaltung des gesamten Stiftungsvermögens sowie auf stiftungseigene Förderprogramme und technologieorientierte Infrastrukturprojekte konzentrieren. Der Betrieb der Infrastrukturprojekte wird an eine gemeinsame Tochtergesellschaft von LEG und STIFT, die Betreibergesellschaft für Applikations- und Technologiezentren Thüringen (BATT), im Rahmen von Pachtverträgen übertragen.

Die Aufgaben der STIFT zur Unterstützung technologieorientierter Unternehmen und Existenzgründer sowie wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen werden künftig stärker gewerblich wahrgenommen und gebündelt. Wir sind der Auffassung, dass eine Integration dieser Aufgaben in die LEG empfehlenswert ist.

Wir haben deshalb die LEG und die STIFT gebeten, innerhalb der nächsten Monate ein Integrationskonzept zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Durch eine solche Zusammenfassung der zentralen wirtschaftsfördernden Aufgaben verringern wir die Anlaufstellen für die Unternehmen und steigern somit die Effektivität unserer Wirtschaftsförderung.

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) ist die zentrale Förderinstitution des Freistaates für den Bereich der Wirtschaft. Die Landesregierung wird die Position der TAB weiter stärken. Insbesondere werden wir die Bereitstellung von Beteiligungskapital über die TAB ausbauen, um die Thüringer Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Eigenkapitalsituation zu unterstützen. Darüber hinaus streben wir an, dass sich die Bank künftig bei ausreichendem öffentlichen Interesse als Konsortialpartner an komplexen Infrastruktur- und Unternehmensfinanzierungen beteiligen kann.

Innovationen statt Billiglohnland
Innovationen sorgen für Wachstumsimpulse und sind Voraussetzung dafür, dass die Thüringer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Deshalb wird Thüringen kein Billiglohnland werden.

Das bedeutet, dass sich die Unternehmen noch stärker auf technologisch hochwertige Produkte spezialisieren müssen. Hier liegt der Erfolg für den Markt. Denn nur mit innovativen, hochwertigen Produkten lassen sich auf dem Weltmarkt die Erträge erwirtschaften, die zur Bezahlung gut ausgebildeter und hoch qualifizierter Fachkräfte benötigt werden.

Die weitere Stärkung der technologischen Kompetenz der Thüringer Unternehmen gehört zu den wichtigsten Schwerpunkten der Thüringer Wirtschaftspolitik. Unser besonderes Augenmerk gilt auch hier dem Mittelstand. Nur 59 von über 73.000 Unternehmen haben mehr als 500 Mitarbeiter. Das macht deutlich, dass die übergroße Zahl der Thüringer Unternehmen derzeit nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft Forschung und Entwicklung zu betreiben. Hier ist der Staat gefordert. Wir werden daher insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen durch ihre Technologiepolitik weiter aktiv bei FuE-Aktivitäten unterstützen.

Mit dem weiteren, am Bedarf der Wirtschaft am Bedarf der Wirtschaft ausgerichteten Ausbau der Technologieinfrastruktur, der einzelbetrieblichen Förderung von FuE-Projekten, der Förderung innovativer Cluster und Netzwerke zwischen Unternehmen sowie der stärkeren Einbeziehung von Universitäten und Forschungseinrichtungen in solche Strukturen gehen wir auch den richtigen Weg.

Wir wollen Wirtschaft und Wissenschaft noch stärker vernetzen. Aus diesem Grund haben wir die Zuständigkeit für Verbundforschung, wirtschaftsnahe Forschung und Technologieförderung im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit gebündelt.

Innovative Verfahren und Produkte schaffen neue Arbeitsplätze, und wir müssen den Unternehmen die Chance geben, solche innovativen Erfahrungen und Produkte weiter zu entwickeln. Dann entstehen neue Ausbildungschancen und dann entstehen auch neue Arbeitsplätze in Thüringen.

Thüringer Ausbildungsinitiative
In Thüringen sind bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich vernünftige und praktikable Lösungen gerade für den Ausbildungsmarkt angewendet worden. Methoden und Prinzipien, die übrigens ohne zusätzliche Zwangsabgaben auskommen. Als Beispiel nenne ich die Thüringer Ausbildungsinitiative.

Der Thüringer Ausbildungspakt, den die Wirtschaft, die regionale Bundesagentur für Arbeit und die Landesregierung im Juni dieses Jahres in Erfurt geschlossen haben, bedeutet eine wertvolle Ergänzung und setzt konkrete Ziele und Maßnahmen fest.

Die Vereinbarung sieht u.a. eine verbindliche Erhöhung des Lehrstellenangebotes durch die Wirtschaft um fast drei Prozent auf 17.050 Plätze vor – 473 mehr als im Vorjahr. Außerdem haben sich die Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern verpflichtet, insgesamt 1.000 Unternehmen zu gewinnen, die erstmals ausbilden. Damit hat Thüringen bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Und ich bin der Thüringer Wirtschaft für dieses klare Signal und diesen entschlossen gegangenen Weg dankbar.

Das ist aber auch eine klare Antwort auf die Pläne der Bundesregierung, die immer noch über eine bürokratische Erhebung von Zwangsgeldern nachdenkt. Wir brauchen in Deutschland freiwillige Vereinbarungen zwischen den Ausbildungspartnern und müssen auf die Wirtschaft setzen, statt die Wirtschaft zu bestrafen.

Fachkräftebedarf steigt
Gerade in einer schwierigen konjunkturellen Situation bin ich dem Unternehmen dankbar, dass sein Engagement für Ausbildung auch in diesem Jahr deutlich zeigt. Deshalb gebührt diesem Engagement auch öffentliche Anerkennung. Weil sie, die Unternehmen, den jungen Menschen den Start ins Berufsleben ermöglichen und damit gleichzeitig für das Unternehmen eine wichtige Investition in die Zukunft leisten.

Denn die Thüringer Wirtschaft wird in den nächsten Jahren erheblich Fachkräfte benötigen – bis 2006 allein 90.000. Und wenn wir in Thüringen über den Zeitraum bis 2010 sprechen, reden wir von 160.000 bis 170.000 neuen Fachkräften. Ich bin überzeugt: Wer heute ausbildet, verfügt über die Fachkräfte von morgen und sichert gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb hoffe ich, dass dieses Signal an die Jugendlichen in Thüringen deutlich verstanden wird. Sie haben in diesem Freistaat Ausbildungs- und Beschäftigungschancen!

Entwicklung des ländlichen Raumes
Aber Wachstums- und Beschäftigungspotenzial liegt nicht nur in den mittelständischen industriellen Unternehmen, sondern auch im ländlichen Raum. Deshalb ist in dieser Legislaturperiode auch die Entwicklung des ländlichen Raumes mit einem integrierten Gesamtkonzept von besonderer Bedeutung. Wenn wir es richtig angehen, erschließen sich zusätzliche Wachstumspotenziale. Deshalb will die Landesregierung ihre Politik für den ländlichen Raum, zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, zur Förderung der regionalen und kommunalen Entwicklung, zur Förderung der Wirtschaft und des Tourismus und zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verstärken. Beispielhaft ist in Südthüringen auf diesem Gebiet vorgearbeitet worden.

Das heißt, wir haben Wachstumspotenziale und können gleichzeitig die Lebensqualität unseres Landes weiter stärken. Denn wir sind als Land, als Grünes Herz Deutschlands auch auf diese Attraktivität angewiesen, um Heimat zu sein, aber auch anziehend für viele Gäste.

Touristische Potenziale nutzen
Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Zahl der Arbeitsplätze, deren Existenz vom Tourismus abhängt, liegt im sechsstelligen Bereich. Es ist unser Ziel, die touristischen Potentiale im Freistaat Thüringen verstärkt zu nutzen.

Auf der Grundlage der neuen Tourismuskonzeption werden wir die Organisationsstrukturen straffen. Besondere Bedeutung kommt auch dem Ausbau der touristischen Infrastruktur sowie einer effizienten Vermarktung zu. Es ist vorgesehen, das Außenmarketing bei der Thüringer Tourismus GmbH zu bündeln und die touristischen Angebote in den Regionen stärker miteinander zu vernetzen. Der Freistaat Thüringen wird Mehrheitsgesellschafter bei der TTG. Wir wollen eine einheitliche touristische Dachmarke für ganz Thüringen aufbauen – eEine einheitliche touristische Dachmarke, die uns die Chance gibt, deutschlandweit und europaweit erfolgreich im Marketing zu sein.

Dass Sport nicht nur ein wichtiger Standortfaktor und Werbeträger ist, wissen wir von verschiedenen Veranstaltungen der letzten Jahre, zuletzt durch die Biathlon-Weltmeisterschaft in Oberhof. Sportliche Höchstleistungen Thüringer Sportlerinnen und Sportler bei den Olympischen Spielen prägen das Bild eines dynamischen Landes in der Mitte Deutschlands. Wir wollen die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen verstärkt nutzen: Die Einordnung des Politikbereichs Sport in das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

In ganz Deutschland umsteuern!
Alle unsere wirtschaftspolitischen Maßnahmen wären noch erfolgreicher, wenn die bundespolitischen Rahmenbedingungen besser wären.

Eine nüchterne Bestandsaufnahme zeigt, dass sich unser Wohlfahrtsstaat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Versorgungs-, Betreuungs-, und Umverteilungsbürokratie entwickelt hat, die den Mittelstand und das freie Unternehmertum, aber auch den einzelnen Bürger zunehmend und inzwischen fast existenziell belastet.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die dramatische wirtschaftliche Situation in Deutschland auch eine Folge mangelnder wirtschaftlicher Freiheit ist, die durch eine überbordende Bürokratie, durch eine zu hohe Steuer- und Abgabenlast erstickt wird.

Das heißt, umsteuern ist angesagt! Deshalb werde ich an meiner Forderung festhalten, dass der Bund den Reformprozess fortsetzt und nicht – weil die nächsten Wahlen in Sicht sind – die Hände in den Schoß gelegt werden. Wir brauchen in ganz Deutschland mehr Wachstum und Beschäftigung, damit sich die Chancen auf Arbeit vermehren, damit wir soziale Gerechtigkeit wirklich sichern können, damit sich die Schere zwischen jungen und alten Ländern endlich wieder schließt. Das heißt Chancengerechtigkeit!

Die anhaltende Wachstumsschwäche und die damit verbundene Krise auf dem Arbeitsmarkt ist die größte Bewährungsprobe. Die Massenarbeitslosigkeit gefährdet auf Dauer den Zusammenhalt der Nation und das Vertrauen in die Politik schwindet, besonders in die Problemlösungskompetenz der demokratischen Institutionen.

Die Umfragen sind alarmierend: Jeder zweiter Ostdeutsche hält die Demokratie in Deutschland nicht für die beste Staatsform. Und sogar 76 Prozent glauben, dass der Sozialismus eine gute Idee war, die nur schlecht ausgeführt worden ist.

Arbeitsmarktpolitik
Das zeigt sich auch bei den Demonstrationen gegen Hartz IV, bei denen die Betroffenen ihren Unmut äußern, aber auch die, die Sorge haben.

Ich habe Verständnis für die Menschen, die sich seit Jahren redlich, aber vergeblich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen – und jetzt verzweifelt reagieren, weil sie keine Perspektive mehr sehen, weil es einfach nicht genug Jobs gibt. Im Osten noch weniger als im Westen.

Und ich verstehe auch die Sorgen der Menschen, die Angst davor haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Aber ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass viele Demonstrationszüge ausgerechnet von den geistigen Erben der SED organisiert werden – im Bündnis mit linken Gewerkschaftern.

Es sind immer noch die Lasten der Teilung, nicht die Lasten der Einheit, die wir gemeinsam bewältigen müssen. Und wer zurecht die steigende Arbeitslosigkeit beklagt – von der gegenwärtig bundesweit über 4,3 Mio. Menschen betroffen sind -, der darf nicht vergessen: Dieser Zustand ist auch die Folge einer maßlosen Lohnpolitik, die die Gewerkschaften in den alten Ländern über Jahre betrieben haben.

Die Bundesregierung hat natürlich auch eklatante Fehler bei der Umsetzung dieses wichtigen Projektes Hartz IV gemacht: Dass sie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II erst im Februar auszahlen wollte, dass sie die Menschen mit einer desolaten Informationspolitik verunsichert hat, sind nur zwei Beispiele.

Vor allem hat die rot-grüne Bundesregierung nicht berücksichtigt, dass es – im Unterschied zu den alten Ländern – in Ostdeutschland vier Mal so viele Arbeitslosenhilfe- wie Sozialhilfeempfänger gibt. Damit wird den Menschen in Thüringen, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine deutlich höhere Last aufgebürdet.

Deshalb muss in den neuen Ländern auch mehr gefördert werden. Bisher sind die Fördermaßnahmen auf der Strecke geblieben.

Es stimmt: Hartz IV ist für die Betroffenen eine bittere Medizin. Aber sie ist notwendig, wenn die „Operation Arbeitsmarkt“ gelingen soll. Wichtig dabei ist, dass in den nächsten Wochen dem Aspekt des Förderns mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich nenne zum Beispiel die Einführung eines Niedriglohnsektors mit staatlichen Lohnkostenzuschüssen. Der schafft neue Anreize zur Arbeitsaufnahme.

Auf Landesebene werden wir in der Arbeitsmarktpolitik notwendige Anpassungen an die neuen Rahmenbedingungen vornehmen. An der Zielrichtung wird sich dadurch allerdings nichts ändern. Das zentrale Ziel bleibt die Wiedereingliederung Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt!

Wir setzen dazu weiterhin auf wirtschaftsnahe und arbeitsplatzschaffende Maßnahmen wie das Programm 50-plus, über das seit dem Programmstart vor vier Jahren 6.161 neue Dauerarbeitsplätze begründet wurden.

Rechtsstaat ausbauen – Kriminalität bekämpfen
Viele Wettbewerbsbremsen müssen gelockert werden, damit wieder neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Doch wir sollten dabei nicht vergessen: Der Wohlstand eines Landes hängt auch davon ab, ob der Rechtsstaat seine Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen vor Straftaten schützen kann. Potenzielle Investoren machen ihre Entscheidung auch davon abhängig, wie sicher ein Standort ist.

Thüringen ist ein sicheres Land. Die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen können sich darauf verlassen, dass die Polizei in Notlagen rasch und wirksam eingreift. Zur weiteren Verbesserung der ohnehin schon guten Sicherheitslage werden wir die Strukturen der Polizeiorganisation auf ihre Leistungsfähigkeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ich danke ausdrücklich den Polizeibeamtinnen und -beamten, die oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens – wesentlich dazu beitragen, dass wir alle sicher leben können.

Vertrauen in den Rechsstaat kann nur wachsen, wenn die Verfolgung von Straftaten erkennbaren Erfolg hat. Die DNA-Analyse ist ein hocheffizientes und deshalb unverzichtbares Mittel zur Aufklärung von Straftaten. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, den Anwendungsbereich der DNA-Analyse zu erweitern und konsequent alle Möglichkeiten zu nutzen – insbesondere um die Bevölkerung vor Sexualstraftätern zu schützen.

Sicherheit kann es ohne einen leistungsfähigen Justizvollzug nicht geben. Zusätzliche Haftplätze werden dringend benötigt. Deshalb genießt die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Tonna allerhöchste Priorität.

Erfahrung mit zwei Diktaturen
Politisch motivierte Straftaten und extremistische Bestrebungen müssen weiterhin wirkungsvoll bekämpft werden. Deshalb bleibt die Bundesregierung aufgefordert, das Versammlungsrecht zu verschärfen. Es muss möglich sein, extremistische Versammlungen an besonders sensiblen Orten oder zu besonders sensiblen Zeiten zu verbieten oder erheblich einzuschränken. Gerade nach den Erfahrungen mit zwei Diktaturen müssen wir hier endlich handeln.

Zur Aufarbeitung der Diktaturen müssen wir auch als Politiker weiter beitragen. Dazu gehört auch, alle Möglichkeiten zu prüfen, die uns dem Ziel einer angemessenen Pension für die Opfer des SED-Regimes näher bringen. Nicht die Täter und Nutznießer des SED-Regimes, sondern die Opfer bedürfen unserer Unterstützung und Solidarität!

Lebenslanges Lernen fördern
Bildung ist der Schlüssel für Entwicklung und Innovation in unserem Land. Deshalb wird der Bildungs- und Erziehungsbereich einen wesentlichen Schwerpunkt der Landespolitik ausmachen. Er steht unter dem Leitgedanken „Lebenslanges Lernen“.

Ziel der Erziehung ist die Heranbildung von mündigen, urteilsfähigen und verantwortungsbewussten Menschen, die fähig sind, sich in einer rasch verändernden Welt zurechtzufinden.

Unsere Gesellschaft muss sich aber dafür auch auf einen Minimalkonsens über die Grundlagen von Staat und Gesellschaft, auf einen grundlegenden Wertekanon und auch auf die wichtige Erkenntnis einigen, dass ein Leben in Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität Eigenverantwortlichkeit erfordert. Eine an Werten orientierte Erziehung trägt dazu bei, die Grundlagen für diesen Konsens an die jüngere Generation weiterzugeben.

Erziehungspartnerschaft weiterentwickeln
Bildung und Erziehung der Kinder – das ist natürlich zu allererst das Recht, aber auch die Pflicht der Eltern. Und deshalb wollen wir die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kindergärten, zwischen Eltern und Schulen weiterentwickeln.

Kindergärten, Horte und Grundschulen sollen und müssen stärker zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang werden wir die Verantwortlichkeit für das Hortpersonal vom Land auf die Kommunen und auf freie Träger übertragen. Im Rahmen eines Konzeptes für „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ werden im Grundschulbereich außerschulische Betreuungsangebote ebenso ermöglicht wie, wenn gewünscht, Ganztagsschulen in gebundener Form.

Schuljugendarbeit, Schulsozialarbeit und kommunale Jugendarbeit werden zusammengeführt. Die entstehenden Synergien sichern eine bedarfsgerechte Betreuung bis zum Alter von 16 Jahren. Daneben ist eine stärkere und verlässlichere Kooperation von Eltern, Schule und Jugendhilfe gefordert.

In der Bildungspolitik werden wir noch mehr Wert auf Unterrichtsqualität legen. Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer die Begabungen unserer Kinder fördern und ihnen eine gute Allgemeinbildung mit solidem Grundwissen auf den Lebensweg geben.

Schulämter als Qualitätsagenturen
Deshalb ist die Entwicklung der Schulämter zu Qualitätsagenturen von besonderer Bedeutung, denn sie tragen eine hohe Verantwortung für Qualitätsentwicklung, aber auch Qualitätssicherung. Und im Dialog mit den Schulen soll die Bildungs- und Erziehungsarbeit optimiert werden.

Der Leitgedanke „Lebenslanges Lernen“ gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer persönlich. Deshalb werden wir bis zum Herbst 2005 ein Thüringer Lehrerbildungsgesetz vorlegen, in dem alle Fragen zur Aus- und Fortbildung umfassend geregelt werden.

Die Lehrerbildung wird weiterentwickelt. Dabei geht es zum Beispiel darum, dass rechtzeitig Lernschwierigkeiten der Schüler erkannt und bedarfsgerechte Lösungswege überlegt werden. Dass heißt, die individuelle Erkenntnis muss geschärft, die Diagnosefähigkeit erhöht und auch die Lösungskompetenz verbessert werden.

Thüringen ermöglicht, wie Sie wissen, die vollständige Lernmittelfreiheit aus Landesmitteln. Die übrigen Länder in Deutschland beteiligen sich nur teilweise – über Zuschüsse an die Schulträger – oder aber gar nicht an den Kosten der Lernmittel. Deshalb werden wir das Schulgesetz mit dem Ziel überarbeiten, die Eltern an den Lernmittelkosten zu beteiligen. Und damit wird selbstverständlich niemand überfordert.

Auch die Ausgaben des Landes im Bereich der Erwachsenenbildung liegen weit über den Beträgen, die andere Länder pro Einwohner für diese Aufgabe in ihren Haushalten ausweisen. Eine Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes soll diese Entwicklung korrigieren. Es ist sachgerecht und sozial, dass die Adressaten der Bildungsangebote die Aufwendungen dafür nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zumindest anteilig mittragen.

Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte vernetzen
Wir brauchen noch mehr Freiheit und Wettbewerb für unsere Hochschulen, um international konkurrenzfähig zu sein. Denn Wissenschaft und Hochschulen, das sind ganz unzweifelhaft Keimzellen für die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens. Sie sind wichtige Standortfaktoren, die zu mehr Wachstum und Beschäftigung führen. Deshalb wird der eingeschlagene Weg von Partnerschaft und Hochschulautonomie weiter beschritten, das Thüringer Hochschulgesetz entsprechend weiterentwickelt.

Thüringen fördert die Entwicklung des Europäischen Hochschulraumes. Dabei kommt es vor allem auf die Ausgestaltung einer konkurrenzfähigen und vernetzten Forschungs- und Entwicklungs-Infrastruktur an. Die Hochschulen werden als Partner der Wirtschaft gefördert. Das heißt: Wirtschaftsstandort und Wissenschaftsstandort gehören zusammen. Und wenn das Wissenschaftsland und Forschungsland Thüringens gut aufgestellt ist, hilft das einer soliden, zukunftsfähigen und auch arbeitsplatzintensiven Thüringer Wirtschaft.

Es hat in den letzten Jahren gezeigt, dass die Thüringer Wissenschaftslandschaft einen guten Ruf erworben hat, den wir auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen bewahren wollen.

Der Hochschulpakt stellt eine wichtige Voraussetzung für Spitzenleistungen in Forschung und Lehre dar. Es ist unser Ziel, diese Vereinbarung über 2006 hinaus fortzuschreiben. Wir wollen die Haushaltsführung weiter flexibilisieren und die Hochschulautonomie stärken. Im Rahmen des Hochschulpakts wird auch die bauliche Situation an den Hochschulen weiter verbessert.

Um bestmögliche Studienbedingungen zu gewährleisten, wird künftig ein gemeinsames Studentenwerk die anstehenden Aufgaben vernetzen und integrieren. Und wir werden diesem Studentenwerk einen erweiterten Handlungsspielraum ermöglichen.

Wir wollen in Thüringen eine Schul- und Hochschullandschaft, die zu den attraktivsten in ganz Deutschland gehört. Dazu müssen wir Kräfte bündeln und Schwerpunkte setzen. Gerade in diesem Bereich wissen wir um unsere hohe Verantwortung – unsere Verantwortung für die Zukunft der jungen Menschen hier in Thüringen. Gerade dieser Bereich ist auch Ausfluss und Grundlage des Kulturföderalismus in Deutschland.

Kulturland Thüringen
Das heißt, die Pflege und weitere Gestaltung unserer reichen Kulturlandschaft lässt sich davon nicht trennen. Das Kulturland Thüringen muss erkennbar und entwicklungsfähig bleiben. Es ist unser Ziel, das reiche kulturelle Erbe Thüringens zu bew