Fahrzeugschein nur noch gegen Einzugsermächtigung

Das Thüringer Finanzministerium macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Thüringer Zulassungsstellen seit Anfang April Fahrzeuge nur noch dann neu zulassen, wenn der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerschulden hat. Außerdem muss jeder neue Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle eine Einzugsermächtigung für seine KFZ-Steuer abgeben. Ausnahmen von dieser Regel seien allerdings für diejenigen möglich, die über kein eigenes Konto verfügten, sagte ein Sprecher mit Blick auf eine Flut von Anfragen im Ministerium. Die Maßnahmen seien wegen hoher Rückstände bei der KFZ-Steuer notwendig. Hessen, Bayern und Niedersachsen hätten ähnliche Verfahren bereits im vergangenen Jahr eingeführt.

Von nun an sei die Zahlung der KFZ-Steuer per Einzugsermächtigung bei Neuzulassungen verpflichtend, so ein Sprecher. Sie sei bei der KFZ-Steuer bisher nur von jedem dritten Thüringer Fahrzeughalter freiwillig genutzt worden. Vom Lastschriftverfahren profitierten im Übrigen auch die Fahrzeughalter. Die Zahlung der KFZ-Steuer erfolge kostenfrei, pünktlich und reibungslos. Säumniszuschläge und eventuelle weitere Kosten würden vermieden.

Bei der Rückstandsprüfung für die Zulassung gehe es ausschließlich um KFZ-Steuerschulden, betonte der Sprecher. Das verpflichtende Lastschriftverfahren führe außerdem zu einer Kostensenkung in der Finanzverwaltung. Denn gerade die Bearbeitung von Rückstandsfällen habe in der Vergangenheit einen hohen Personaleinsatz erfordert, so der Sprecher abschließend.

Anzeige