FDP Sebastian Bethge: Tanzverbot am Karfreitag abschaffen

Hinsichtlich der Osterfeiertage kritisieren die Freien Demokraten Wartburgkreis-Eisenach das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. Das ganztätige Tanzverbot wird vom Freistaat Thüringen geregelt. Mit dem Verbot sollen die sogenannten „stillen Tage“ unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt werden. Betroffen sind davon aber nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch öffentliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb.

„Das Anliegen der Christen, einen ihrer höchsten Feiertage angemessen begehen zu können, ist gerechtfertigt. Aber ebenso sollte auch die zwei Drittel der Bevölkerung in Thüringen, die keiner Konfession angehören, die Möglichkeit für eine freie und offene Tagesgestaltung erhalten.“, sagt der stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende Sebastian Bethge und bekräftigt: „Die Ausübung individueller Glaubensansichten einer Religionsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Andersdenkende in ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt werden.

„Wenn wir die Trennung von Kirche und Staat ernst nehmen, muss die Entscheidung über die Freizeitgestaltung auch an Feiertagen beim einzelnen Bürger liegen. Ein allgemeines Tanzverbot an religiösen Feiertagen steht hierzu im Widerspruch.“, meint Bethge. Jeder Veranstalter, der gegen das Tanzverbot verstößt, riskiere seine Konzession und hohe Bußgelder. Dabei sei dieses Verbot schon lange nicht mehr zeitgemäß. „Für die Freien Demokraten gibt es keinen Anlass, pauschal alle Tanzveranstaltung zu untersagen. Die Entscheidung daran teilzunehmen sollte jeder individuell für sich treffen.”, erklärt Bethge abschließend.