Festakt: Zehn Jahre Thüringer Verfassung

Nach zehn Jahren trafen sich auf der Eisenacher Wartburg die «Väter und Mütter» der Thüringer Verfassung und die jetzigen Mitglieder des Thüringer Landtages sowie viele Gäste aus dem öffentlichen Leben des Freissaates. 1993 wurde im Festsaal der Burg feierlich die Thüringer Verfassung von den Abgeordneten des ersten Thüringer Landtages verabschiedet. Landtagspräsidentin Christine Lieberknecht, sie bezeichnete die Wartburg als Wahrzeichen des Freistaates, würdigte die Verfassung als ein nachdrückliches Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik. Die Verfassung stelle zugleich auch sehr eigene Akzente des Freistaates dar und dokumentiere das Thüringer Selbstbewusstsein. Und sie erinnerte daran, dass die Verfassung im Jahr darauf mit großer Mehrheit in einer Volksabstimmung angenommen wurde.
Zum Festakt konnte die Landtagspräsidentin den ersten Präsidenten des Landtages Dr. Gottfried Müller begrüßen. Er erinnerte an die Anfänge in Thüringen nach der Wende, die Entstehung der Verfassung, die langen Debatten. «Die Runden Tische von einst sind nun durch die Parlamentssitze verdrängt», so Dr. Müller. 1990 hatte man eine hohe Motivation und war auch etwas naiv.
Ministerpräsident Dieter Althaus betonte, dass die Verfassung Prinzipien und Werte zusammen führte, die die Menschen in der DDR nur erträumen und erhoffen konnten. Althaus: «Thüringen ist gut vorangekommen». Es ist ein Land in der Mitte Deutschlands und Europas, habe eine gute Verfassung und könne darauf stolz ein.
Alt-Bundespräsident Roman Herzog hielt die Festrede. Mit dem Verweis auf seinen Beruf, Professor, wollte er jedoch keinen rechtswissenschaftlichen Vortrag zum Verfassungsrecht halten. Er plauderte lieber über «die Stellung der Länder im deutschen Bundesstaat». Dabei mahnte er mehr Kompetenz bei der Erarbeitung von Bundesgesetzen und auch weniger Paragraphen an. Und er machte einen Vergleich mit der US-Gesetzgebung. Entstünden bei USA-Bundesgesetzen Kosten, so würden diese auch vom Bund getragen. In Deutschland mache man Bundesgesetze – die Länder und Kommunen müssten zahlen. Der Bund müsse stärker Ziele formulieren, den Ländern und Kommunen Gestaltungsspielräume belassen. Auch könnte sich Herzog ein einheitliches Abitur für Deutschland vorstellen. «Es gibt viele einfache Lösungen, aber keiner macht sie», bedauerte Prof. Dr. Herzog.
Die musikalische Gestaltung des Festaktes übernahm die Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl. Es sangen die Solisten Allison Oakes und Patrick Rohbeck und der Kammerchor der Suhler Singakademie. Und so erklangen im Palas der Wartburg, das Lied an den Abendstern aus dem «Tannhäuser» und von Franz Liszt «Die Legende von der heiligen Elisabeth» (Rosenwunder).

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