Fördermittel für den ländlichen Raum

In der Förderperiode 1994 bis 1999 wurden mehr als 5.200 Maßnahmen mit mehr als 26,8 Mio. DM Fördergeldern über die Förderrichtlinie zur «Erhaltung und Stärkung des ländlichen Raumes» des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt unterstützt.

Nach Genehmigung des Operationellen Programmes durch die EU-Kommission wurde am 12. März 2001 die neue Förderrichtlinie im Thüringer Staatsanzeiger 11/2001 veröffentlicht.

Ab sofort können Thüringer Gemeinden mit ausgeprägt ländlicher Siedlungsstruktur sowie örtlich eingetragene Vereine mit Sitz in Thüringen, die in diesen Gemeinden wirken, Fördermittel beantragen. Bevorzugt werden kleinere Gemeinden bzw. Ortsteile (mit weniger als etwa 2.000 Einwohnern) mit landwirtschaftlicher Prägung.

Gefördert wird die Ausstattung
– vorhandener kultureller Einrichtungen, die der Wahrung und Übermittlung bäuerlicher und ländlicher Lebensweisen und Traditionen dienen (wie z.B. Dorfmuseen, Heimatstuben, Backhäuser u.ä.) sowie
– soziokultureller Begegnungsstätten wie Vereinshäuser und -räume, Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendklubs u. ä. als Kommunikationszentren vor allem für Frauen, Jugendliche, Kinder, Senioren und Ausländer im Dorf.

Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 66 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.226 Euro (20.000 DM) je Jahr betragen. Eine Stellungnahme zum Antrag und die Mitfinanzierung in Höhe von 10 % durch die Gemeinde sind in der Regel erforderlich.

Anträge können bis zum 30. September 2001 an das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt gestellt werden. Ausführliche Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare sind dort erhältlich.

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