Gebäudeenergiegesetz mit deutlichen Verbesserungen beschlossen

Berlin, 8. September: Der Deutsche Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Im Vorfeld gab es viel Kritik am Gesetz, die abschließende Beratung wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vertagt. Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gebäudeenergiegesetz mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verzahnt, die parallel von der Bundesregierung im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf den Weg gebracht wird.

Das GEG baut auf der KWP auf. Erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden (65-Prozent-EE-Vorgabe). Der Wärmeplan muss von Kommunen über 100.000 Einwohner bis Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen bis Mitte 2028 vorgelegt werden. Beide Gesetze werden ab Januar 2024 gelten.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph erklärt dazu:

Dies gibt vielen Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Zeit und Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

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Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Ampelfraktionen überdies auf ein Förderkonzept verständigt, das den bisherigen Regierungsentwurf weiterentwickelt und aufstockt. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Eigentümer:innen, Vermieter:innen, gemeinnützige Träger, Unternehmen und auch Kommunen. Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Hiervon können rund 40 Prozent der selbstnutzenden Hauseigentümer:innen profitieren. 

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph erklärt:

Mit dem Förderkonzept setzen wir die richtigen Anreize. Die Bemühungen der Menschen, die schon frühzeitig auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung setzen möchten, honorieren wir durch einen Klima-Geschwindigkeitsbonus. Gleichzeitig lassen wir aber auch niemanden im Regen stehen, der sich die Umrüstung nicht leisten kann. Insgesamt können durch die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen und Boni bis zu 70 Prozent der Heizungsumbaukosten gegenfinanziert werden.

Hinzu kommt die bereits bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen (wie beispielsweise Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik). Über ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

Dank eines allgemeinen Kostendeckels bei der Umlage der Investitionskosten eines Heizungstausches sollen Mieter:innen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene finanzielle Härte bedeuten würde.

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