Geibert fordert Datenschutzbeauftragten im Fall Immelborn zum Handeln

Thüringens Innenminister Jörg Geibert hat den Landesbeauftragten für Datenschutz aufgefordert, seinen Aufgaben bei der Rückführung der in Immelborn aufgefundenen ungesicherten Akten unverzüglich nachzukommen. «Nach monatelanger Verzögerung ist der Landesbauftragte nunmehr dabei, die Bestände zu sichten und eine Rückführung an die Besitzer zu veranlassen. Damit hat der Beauftragte nun endlich damit begonnen, den datenschutzgerechten Zustand wiederherzustellen», sagte der Minister am Mittwoch (20. November 2013) während einer aktuellen Stunde im Landtag in Erfurt.

Geibert betonte, dass die Polizei unmittelbar nach Auffinden der Akten im Sommer 2013 in einem Gewerbegebiet im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig geworden ist und das Gebäude seither gegen unbefugtes Eindringen sichert. «Umso bedauerlicher ist es, dass sich der Datenschutzbeauftragte bislang vor allem mit der Frage beschäftigt, ob er seine Aufgaben durch eine andere Behörde erledigen lassen kann. Statt im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu handeln, gibt er Gutachten in Auftrag, mit denen eindeutige Rechtsfragen noch eindeutiger gemacht werden sollen.»

Zuständige Behörde für die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ist nach Paragraph 42 des Thüringer Datenschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes unzweifelhaft der Landesbeauftragte. «Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist er verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße zu ergreifen», so der Minister. Ein Eingreifen der Polizei auf Grund der in Paragraph 3 des Polizeiaufgabengesetzes verankerten Eilzuständigkeit sei ausgeschlossen, da die zuständige Behörde ihre Aufgaben von Anfang an selbst wahrgenommen hat und auch weiterhin wahrnehmen kann. «Die rechtlichen Möglichkeiten des Datenschutzbeauftragten sind längst noch nicht ausgeschöpft», bekräftigte der Minister.

Besorgt zeigte sich Geibert, dass der Landesdatenschutzbeauftragte allein schon aus personellen Gründen überfordert sein könnte. «Der Fall Immelborn zeigt deutlich, dass die Personalausstattung des TLfDI möglicherweise der Aufgabenfülle nicht angemessen ist», erklärte der Minister und fügte hinzu: «Ich bin dankbar, dass sich der Landtag mit diesem Problem befasst. Wir sollten die heutige Debatte nutzen, Wege zu finden, das Amt des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zu stärken. Neben der schnellstmöglichen Besetzung vakanter Planstellen sollte ernsthaft über eine effektive Ausstattung des TLfDI nachgedacht werden.»