Gemeinderat Tiefenort hat auf Grundlage der geltenden Kommunalordnung den richtigen Beschluss gefasst

Der Gemeinderat in Tiefenort hat mit seinem Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung, wonach im kommenden Jahr nur noch ein ehrenamtlicher Bürgermeister auf Grundlage der geltenden Rechtslage in Thüringen gewählt wird, den richtigen Weg beschritten, erklärt die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE).

Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Thüringer Kommunalordnung. Dort laute es im § 28 Absatz 2 Satz 3: In kreisangehörigen Gemeinden mit mindestens 3.000, höchstens aber 10.000 Einwohnern ist der Bürgermeister Beamter auf Zeit, wenn nicht der Gemeinderat spätestens drei Monate vor der Wahl in der Hauptsatzung bestimmt, dass er Ehrenbeamter sein soll.

Die Gesetzeslage sei aus diesem Grund eindeutig und auch nicht von Bürgermeister Ralf Rubisch umzudeuten.

Deshalb läuft auch der Vorwurf an Rot-Rot-Grün ins Leere, man hätte die hauptamtlichen Wahlbeamten nicht berücksichtigt. Es liegt in der Hand der betreffenden Gemeinde – wie im Fall von Tiefenort – zu entscheiden, ob im kommenden Jahr ein haupt- oder ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt wird, betont die Abgeordnete.

Sie ermuntere zudem die Gemeinde, die nunmehr bis zum 31. März 2018 verlängerte Freiwilligkeitsphase für eine Fusion mit der Stadt Bad Salzungen zu nutzen. Hierfür habe die Landesregierung am vergangenen Dienstag die Weichen gestellt. Noch in diesem Jahr werden die gesetzlichen Regelungen aus dem vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen für nichtig erklärten Vorschaltgesetz wieder in einen Gesetzentwurf einfließen. Dazu gehören auch die Mittel zur Unterstützung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse.

Im Interesse zukunftsfester Gemeindestrukturen in unserer Region unterstütze ich ausdrücklich den Prozess freiwilliger Gemeindefusionen, sagt Anja Müller abschließend.

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