Gerhard Sippel – „Schulnetzplan der Stadt Eisenach und dessen Weiterentwicklung in den Folgejahren“

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Einwohneranfrage gemäß §16 Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Stadtratssitzung am 12.11.2025

Im Schulnetzplan für die Schuljahre 2022/23-2026/27 ist unter Punkt 9/Seite 66 folgender Text zu lesen: „Mit Blick auf die langfristig beabsichtigte Zusammenführung der beiden städtischen Gymnasien an einem Standort (gymnasialer Campus) sind gleichwohl am Elisabeth-Gymnasium Parallelmaßnahmen zur Verbesserung der Lern- und Unterrichtssituation sowie zur Gewährleistung der Aufnahmekapazitäten vorzunehmen.“ Ähnliches ist zu lesen für die Ernst-Abbe-Schule. Bis zur nächsten Planungsperiode sollen in einer Studie die Aspekte eines gymnasialen Campus insbesondere hinsichtlich des langfristigen Bedarfs, Effekten zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und Stabilität, Standort, Kosten untersucht und dem Stadtrat vorgelegt werden.

Grundlage der Überlegungen sind die Schülerzahlen für die nachfolgenden Jahre bis 2040/41 (Schulnetzplan Seite 62). Genannt und beschlossen wurden bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Aufnahmekapazität, z. B. Erweiterungsbau am Elisabeth-Gymnasium, veröffentlicht im Juni 2018. In dieser Hinsicht sind der Sachstandsbericht SB-0008/2025 sowie die Überlegungen und Aussagen des Oberbürgermeisters, Herr Ihling und des Dezernenten, Herr Wachtmeister vom 7.8. – 10.8.2025, für mich eine Überraschung.  

Im Sachstandsbericht wird eingangs richtig festgestellt, dass der aktuelle Anbau an der Wartburg Allee als Ersatz für das Haus 2 am Theaterplatz dienen soll und somit die Fördermittel für diesen Zweck bestimmt sind: „Gemäß Ziffer 7. 2 Pkt. 1 des SNP soll zur Kompensation des jetzigen Haus 2 des Ernst-Abbe-Gymnasiums am Theaterplatz ein bedarfsgerechter Anbau am Standort Haus 1 in der Wartburgallee errichtet werden. „Doch dann spricht der Sachstandsbericht von der „Notwendigkeit, die begonnenen Umsetzungsmaßnahmen fortzusetzen und diesen stadtgeschichtlich bedeutsamen Schulstandort zu einem modernen, attraktiven, zukunftsfähigen Schulcampus in vorgenannter Weise weiterzuentwickeln.“ 

Sollen damit Vorentscheidungen getroffen werden am Stadtrat vorbei?

Das veranlasst mich zu folgenden Fragestellungen:  

  1. Welche konkreten Maßnahmen (z.B. Erarbeitung einer Studie) hat die Stadtverwaltung unternommen, um die langfristig beabsichtigte Zusammenführung der beiden städtischen Gymnasien, an einem Standort (gymnasialer Campus), vorzubereiten? 
  2. Wann wurden die Standorte begutachtet, von wem, und wurden dabei die Kriterien der Schulbauempfehlung für den Freistaat Thüringen Az: 25/50724 berücksichtigt? Sollten bisher unveröffentlichte Unterlagen zur Auswahl des beabsichtigten Standortes vorliegen, auch unter Berücksichtigung der jetzigen Schulstandorte, sollten sie schnellstens der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 
  3. Sind von der Stadtverwaltung schon konkrete Maßnahmen auf der Grundlage der Erkenntnisse Schulnetzplan 2026/27 vorgenommen worden, zum Beispiel konkrete Schritte zur Standortauswahl, Überlegungen zur Zusammenführung der Gymnasien, um von den Förderrichtlinien zu partizipieren? 
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Im Thür. StAnz. 2025, 330 wurden die Richtlinien finanzieller Zuwendungen zur Förderung veröffentlicht (Thüringer Schulbauförderrichtlinie, gültig ab 11.3.2025). 

4. Am 8. August 2025 erfolgte eine Besichtigung, Begehung der Schule und des Geländes vom Elisabeth-Gymnasium. Beteiligt waren Vertreter der Stadtverwaltung und der Evangelischen Schulstiftung. Die Aussagen des Oberbürgermeisters und des Dezernenten für Bildung führten zur Ansicht: Das Gelände des Elisabeth-Gymnasiums würde frei und eine weitere sinnvolle Nutzung durch die Evangelische Schulstiftung für die Errichtung der evangelischen Gemeinschaftsschule möglich.  

Ist mit dieser Besichtigung eine vorweggenommene Entscheidung des Standorts für das moderne städtische Gymnasium (gymnasialer Campus) gegeben oder wird eine ähnliche Begehung auch am Standort Wartburg-Allee 60 erfolgen? 

5. Mit welcher Begründung kommt der Schuldezernent, Herr Wachtmeister, nach dem Lesen der neuen Thüringer Schulordnung zu der Erkenntnis, dass die zwei städtischen Gymnasien sehr schnell fusionieren sollten, und zwar am Standort Wartburg-Allee 60? 

Zum Schuljahr 2024/25 wurde die gymnasiale Oberstufe per Gesetz neugestaltet, um die Abiturprüfung bundesweit vergleichbar zu machen. So wurde die Zahl der Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau von vier auf drei reduziert. Außerdem entfällt die Pflicht zur Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Diese Änderungen eröffnen den Schülern neue Kombinationsmöglichkeiten. Viele Schulen können das vor allem bei sinkenden Schülerzahlen allein nicht leisten. Um das geforderte Kursangebot sicherzustellen, schafft die Schulordnung Bedingungen für schulübergreifende Kooperationen. So kann Unterricht klassen-, stufen- und schulübergreifend organisiert werden. Auch die Zusammenarbeit mehrerer Schulen, etwas bei der Planung gemeinsamer Leistungskurse oder digitale Unterrichtsformate sind möglich. 

Zur Erinnerung: Die Schülerzahlen waren schon einmal geringer und die beiden Schulen haben schon damals schulübergreifende Kooperationen getätigt, mit guten Ergebnissen. 

Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Sippel