Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Verwaltungsgemeinschaften benötigen in Zukunft eine Mindestgröße von 5000 Einwohnern, um fortbestehen zu dürfen. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, den Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber in Erfurt vorgestellt hat. «Verwaltungsgemeinschaften unterhalb des Schwellenwerts müssen sich nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren grundsätzlich in eine Landgemeinde umwandeln. Generell sollen in Zukunft keine neuen Verwaltungsgemeinschaften mehr zugelassen werden», erklärte der Innenminister.

Dass es in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern keine hauptamtlichen Bürgermeister mehr geben darf, ist bereits Rechtslage. Durch die geplante Gesetzesänderung wird die noch bestehende Möglichkeit gestrichen, in begründeten Fällen ausnahmsweise doch noch einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die 3000-Einwohner-Grenze gilt nach dem Inkrafttreten der Änderungen auch für erfüllende Gemeinden und das in doppelter Weise: Zum einen können sie damit in Zukunft keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr wählen. Und ohne hauptamtlichen Bürgermeister können sie nicht länger erfüllende Gemeinde sein. Darüber hinaus sollen generell nach Inkrafttreten des Gesetzes keine neuen erfüllenden Gemeinden mehr zugelassen werden, kündigte der Minister an.

Eine, vor allem für die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste wichtige Neuregelung besteht darin, dass die bislang vorhandene Möglichkeit, in Landgemeinden gleich lautende Bezeichnungen der Straßen, Wege, Plätze und Brücken zuzulassen, gestrichen werden soll. «Diese Regelung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger und soll verhindern, dass es beim Eintreffen der Rettungskräfte zu Verzögerungen kommt», betonte Huber.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erläuterte der Innenminister, dass das Land und seine Kommunen zukünftig vor erheblichen finanzpolitischen und demografischen Herausforderungen stünden. Es liege daher im Interesse des Landes und seiner Kommunen, dass zunächst die betroffenen Kommunen selbst alle eigenen Möglichkeiten suchen und nutzen, um ihre Aufgaben dauerhaft und in hoher Qualität erfüllen zu können.

Trotz aller Bemühungen zur Ausschöpfung von Einsparmöglichkeiten und zur effektiven Gestaltung der Verwaltungsorganisation durch die Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden würden diese Formen der Kommunalverwaltung bei der Bewältigung der zukünftigen Anforderungen strukturbedingt an ihre Grenzen stoßen. Verschärft stelle sich die Situation in Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 5000 Einwohnern dar, weil hier in der Regel die Grenzen der Optimierung der Verwaltung bereits ausgeschöpft seien. Entsprechendes gelte für erfüllende Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern.
Die Landgemeinden könnten hingegen die finanziellen Mittel gebündelt und wesentlich effektiver einsetzen. Darüber hinaus seien die Organe der Landgemeinde im Gegensatz zur Verwaltungsgemeinschaft unmittelbar demokratisch legitimiert.
«Deshalb wird die Landesregierung die kommunalen Verwaltungsstrukturen mit diesem ersten Schritt weiterentwickeln. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im gesamten Bundesgebiet hat gezeigt, dass die Vorgabe von Mindesteinwohnerzahlen ein entscheidendes Kriterium für die Gestaltung zukunftsorientierter kommunaler Strukturen ist», betonte der Minister.

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