Gisela Rexrodt zu „Risiken beim Tor zur Stadt“

Aus der Pressemitteilung der Oberbürgermeisterin zum Gutachten „Risiken beim Tor zur Stadt“ muss ich mich wie folgt äußern:
1. Noch zur Bürgerversammlung am 17.09.13 erklärte BM Ludwig die Notwendigkeit, einen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, wie folgt (nachzulesen auf der Seite der Stadt Eisenach): „Hinzu kommt, dass dem Investor im Februar 2012 eine bauaufsichtliche Unbedenklichkeitbescheiningung erteilt worden ist.“ Anfragen und Hinweise zur rechtlichen Konsequenz einer solchen Bescheinigung wurden entweder nicht beantwortet oder ignoriert. Den Wert einer solchen Bescheinigung erst durch ein Gutachten klären zu lassen, ist mehr als bedenklich. So wäre es an der Zeit, dass sich der Bürgermeister dazu selbst einmal erklärt.
2. Festgestellte Rechtswidrigkeit des Freistellungsbescheides, erlassen vom Landesverwaltungsamt 2005:
Auf der Grundlage eines rechtwidrigen Freistellungsbescheides, in dessen Folge 7,4 Mio. € an den Investor ausgereicht wurden, erteilte das Staatliche Umweltamt am 12.05.2006 den Sanierungsbescheid. Inwieweit ein rechtswidriger Freistellungsbescheid und der auf dieser Grundalge erteilte Sanierungsbescheid, die die Stadt Eisenach beide nicht zu verantworten hat, Grundlage einer möglichen Klage und Rückforderung der gezahlten Gelder sein soll, darf doch in Zweifel gezogen werden.
3. Ein weiterer nicht unerheblicher Grund für Zweifel an der Höhe der „angedrohten“ Rückforderungen ist die Frage der Grundstückseigentümer, die da waren und zu Fragen der Grundstücksübertragung an den Investor Becker gehört wurden:
– Farbenfabrik „Arzberger, Schröpff&Co (“ Die Frabenfabrik wäre zwar als Verursacher einer Altlast vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Inanspruchnahme scheidet aber aus, weil die Farbenfabrik nicht mehr existiert. Unterlagen, die eine Gesamtrechtsnachfolge natürlicher oder juristischer Personen belegen, sind nicht bekannt.“ Auszug aus dem Sanierungsplan) Hier ist doch dringend zu klären, wer Rechtsnachfolger ist und ob die Stadt für etwas zahlen soll, was ihr gar nicht gehört und was sie nicht verursacht hat.
-Stadt Eisenach (vetreten durch OB Schneider)
-SWG (vetreten durch OB Schneider)
-WAK (vetreten durch Landrat Dr. Kaspari)
-Heinrich-Becker GmbH
– Thüringer Grundstückssanierungsgesellschaft (Vetreten durch den GL)
Auch hier ist doch zwingend zu klären, ob alle ehemligen Grundstückeigentümer für diese angedrohten Rückzahlungen aufgefordert würden und wie die finanziellen Aufwendungen verteilt würden. Damit reduzierte sich das Risiko der Stadt doch ganz erheblich, zumal die weniger kontaminierten Grundstücke im Besitz der Stadt waren (Sanierungszone II).
4. Dringend zu klären ist ebenfalls, ob die Forderungen des zusätzlichen Bodenaushubs auf 6 Meter, die im Sanierungsbescheid nicht enthalten sind, auch auf die ehemaligen Grundstückseigentümer umzulegen wären und ob dieser zusätzliche Aushub nunmehr den Vorhaben einer Wohnbebauung entsprechen könnte!
5. Das Argument der Einhaltung der Fristen, bis Jahresende Arbeitsplätze zu schaffen, ist an Peinlichkeit nicht zu übertreffen! Geht die OB tatsächlich davon aus, dass der Investor bis Jahresende diese Fristen einhalten kann und die geforderten Arbeitsplätze realisiert? Seit Jahren gestattet das Land eine Verlängerung aller Fristen gegenüber den Investoren. Warum sollte das nicht auch gegenüber einer Kommune möglich sein?
5. „Grunsatzbeschluss“: Dieser Beschlusstext ist kein Grundsatzbeschluss, der dem Stadtrat eine Entscheidung abfordert. (Wasch mich, aber mach mich nicht nass.) Was, wenn die OB erklärt, sie habe Gespräche geführt, aber ohne Ergebnis? Dann bleibt alles, wie es ist. Der erste Satz eines Grundsatzbeschlusses muss, wenn es ehrlich gemeint ist, heißen: Der Stadtrat lehnt die Errichung eines EKZ ab.“ Der Rest des Textes darf getrost so bleiben, da es doch die logische Konsequenz ist, hernach in Gespräche mit dem Land zu treten. Das darf die OB auch ohne Beschluss.

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