Grüne erhalten eindeutige Antworten zur finanziellen Situation Eisenachs

Der bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende im Eisenacher Stadtrat Stefan Schweßinger hatte bereits im März in seiner Haushaltsrede 2010 das Einstellen einer Überbrückungshilfe als rechtswidrig in Sinne der Thüringer Kommunalgesetzgebung dargestellt. Der Oberbürgermeister hatte das Einbeziehen dieser immerhin einen erheblichen Teil des Eisenacher Haushaltes deckenden Landeshilfe als rechtskonform bezeichnet und nachdrücklich behauptet, dass der vorgelegte Haushalt nicht gegen Rechtsvorschriften verstoße.

Carsten Meyer, Landtagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte daraufhin der Landesregierung entsprechende Fragen in einer kleinen Anfrage «Überbrückungshilfe in der Haushaltsatzung 2010 der kreisfreien Stadt Eisenach» gestellt.
In der Antwort des Thüringer Innenministers wird nun klargestellt: «Nach § 7 Abs. 1 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind nur die Einnahmen zu veranschlagen, die im entsprechenden Haushaltsjahr voraussichtlich kassenwirksam werden. Eine Veranschlagung von Hilfen des Landes ohne eine entsprechende Zusage würde einen Verstoß gegen die o. g. Vorschriften darstellen und wäre durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Haushaltswürdigung nach § 120 ThürKO zu beanstanden.»

Carsten Meyer merkte dazu an, «dass es selbstverständlich nicht gehe, Einnahmen in einem Haushalt aufzuführen, ohne dafür entsprechende Zusagen zu haben. Auch nicht in Eisenach!»
Stefan Schweßinger ergänzt: «Es geht mir in dieser schwierigen Situation für die Stadt nicht darum Recht zu haben, sondern darauf hinzuweisen, in welch existentieller Finanzkrise sich die Stadt befindet. Dies kann bei rechtwidrigen Verhalten auch schnell zu einer Zwangsverwaltung durch das Landesverwaltungsamt (LVerwA) führen. Hier ist jetzt Handlungsbedarf auf allen Seiten dringend gefordert.»

Weiterhin bestätigte Innenminister Huber nun auch offiziell ein strukturelles Defizit der Eisenacher Stadtfinanzen von jährlich 3 – 4 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Die vorrangige Ursache ist für Meyer und Schweßinger hauptsächlich die Gebietsreform von 1994, mit der der Landtag die Kreisfreiheit von Eisenach ab 1998 beschloss. «Dies war von vorneherein eine finanzielle Katastrophe».

Zudem erinnern Meyer und Schweßinger: «Strukturelle Defizite haben etwas mit Strukturen zu tun. Deshalb kann die schnelle Rückkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis ein erster Schritt zur Verbesserung der finanziellen Handlungsfähigkeit werden. Hier sind Stadt und Land gefordert, notwendige Entscheidungen zu treffen. Parallel dazu muss sich die Landesregierung zu einer Gebietsreform noch in dieser Wahlperiode durchringen. Denn Eisenach ist nur die Spitze des Eisberges. Hier sollte intensiv jenseits des Thüringer Tellerrandes von anderen neuen Bundesländer gelernt werden.»

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