Härtere Gangart gegen Bundesländer, die nicht abschieben

Hirte: „Mit Bundesbeauftragten in den Ländern Recht durchsetzen“

Angesichts dauerhaft geringer Abschiebequoten in Bundesländern bringt der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte schärfere Maßnahmen des Bundes ins Gespräch. „Wir sehen nach wie vor immense Unterschiede in den einzelnen Ländern bei der Abschiebung von abgelehnten Asylanwärtern. Aus politischen oder ideologischen Gründen sperren sich einzelne Länder nahezu völlig, das geltende Bundesrecht umzusetzen. Besonders Thüringen und Schleswig-Holstein stechen dabei negativ hervor“, so Hirte.

Aus Sicht Hirtes sei dieser Umstand nicht dauerhaft hinzunehmen. „Der Bund hat laut Artikel 84 des Grundgesetzes die Möglichkeit, gegenüber den Bundesländern Maßnahmen zu ergreifen. Es kann nicht sein, dass die Durchsetzung des Rechts in Deutschland davon abhängig ist, welches ideologische und koalitionäre Geplänkel eine Landesregierung vollzieht. Die hohe Zahl an Duldungen und faktische Abschiebestopps verwässern beschlossene Gesetze und Maßnahmen des Bundes. Deshalb habe ich dem Bundesinnenminister vorgeschlagen, in einzelne Länder einen Beauftragten des Bundes zu entsenden, der die Durchführung des bestehenden Ausländerrechts überprüft und notfalls mit eigenen Anweisungen arbeiten kann. Parteipolitische Präferenzen einzelner Landesminister darf nicht Bundesrecht brechen. Dieser Zustand unterhöhlt auf Dauer unseren gesamten Staatsaufbau“, so Hirte. „In letzter Konsequenz müssen wir auch darüber nachdenken, ob nicht der Bund künftig für Abschiebungen verantwortlich sein muss. Gesetzgebung und Vollzug in einer Hand wäre aus meiner Sicht erfolgversprechender, wenn die Bundesländer dauerhaft nicht mitziehen“, ergänzt Hirte.

Für Hirte sei die mangelnde Abschiebepraxis mittlerweile das Haupthindernis in der Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise. „Nationale und internationale Maßnahmen haben den Zustrom nach Deutschland eingedämmt. Den Antragsstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen konnten wir durch eine bessere Personalausstattung angehen. All das nützt aber nichts, wenn am Ende der Vollzug des Rechts ausbleibt.“

Die rechtlichen Grundlagen, einen Beauftragten des Bundes in die Länder zu entsenden, hat Hirte in einem juristischen Beitrag ausgearbeitet, den Sie im Anhang finden.