Handreichung zu Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerantrag

Mit einer Handreichung zur direkten Demokratie in Thüringer Kommunen stellt das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen die seit 7. Mai 2009 geltenden neuen Regeln für Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag vor. Die 18-seitige Broschüre beschreibt das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auch Tipps für die Organisation eines Bürgerbegehrens werden gegeben. Das Heft enthält zudem einen Auszug aus der aktuellen Thüringer Kommunalordnung, wo Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag geregelt sind.

Nach Ansicht des Bündnisses besteht in der Öffentlichkeit noch immer Unklarheit, welche Regeln für die direkte Demokratie in den Kommunen gelten. Für Verwirrung habe das Vorgehen der CDU im vergangenen Oktober gesorgt. So hätten sich binnen eines Dreivierteljahres die Regeln für die direkte Demokratie zweimal geändert. Die Broschüre soll fundiert aufklären, damit die gestärkten Bürgerrechte auch genutzt werden. Sie lädt auch ein, den Aufwand für ein Bürgerbegehren richtig einzuschätzen und sich gut vorzubreiten.

Nachdem zwischen März und Juli 2008 insgesamt 250982 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren «Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen» unterzeichnet hatten, wurde es vom Landtag am 3. April 2009 unverändert beschlossen. Damit hat das Bündnis für Mehr Demokratie sein Ziel erreicht: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind jetzt im Freistaat Thüringen bürgerfreundlich geregelt. Die Hürden sind gesenkt, mehr Themen sind zugelassen und die freie Unterschriftensammlung -von der CDU zunächst abgeschafft – ist wieder möglich.

Die Handreichung kann gegen Einsendung von 0,85 Euro in Briefmarken (Porto für Büchersendung) bestellt werden beim Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen, Prellerstr. 8, 99817 Eisenach. Sie steht außerdem auf der Internetseite www.thueringen.mehr-demokratie.de zum Download bereit.

Anzeige