Initiative zur Änderung des Versammlungsrechts

Bundesinnenminister Otto Schily hat Freitag in Berlin die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts der Presse vorgestellt.

Aus einem seit längerem vorbereiteten Vorhaben einer Generalrevision des Versammlungsgesetzes sollen mit Blick auf den bevorstehenden 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes des Zweiten Weltkriegs zwei Regelungen vorgezogen werden. Es soll einmal unter Hinweis auf eine Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung das Verbot von Versammlungen ermöglicht werden, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen oder verharmlosen. Zum anderen soll das Verbot von Versammlungen an Orten erleichtert werden, die an die Opfer organisierter menschenunwürdiger Behandlung erinnern. Gedacht ist hier vor allem an das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin, aber auch an Standorte ehemaliger Konzentrationslager.

Dann erklärte Bundesinnenminister Otto Schily:

„In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen zu verzeichnen, die sich in Themenwahl, Veranstaltungsort und Ausgestaltung immer stärker an das Gepräge historischer Aufmärsche des NS-Regimes angleichen, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen oder verharmlosen und durch bewusste Provokationen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in unerträglicher Weise missachten und das Gefühl der Bevölkerung, insbesondere der Nachkommen der Opfer, hier in Frieden leben zu können, erschüttern.

Es wäre unerträglich, wenn die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft in rechtsextremistischen Versammlungen verherrlicht oder verharmlost und ihre Opfer verhöhnt werden könnten.“