Katja Wolf : Kaliklage vor dem Verfassungsgericht
Am 1. Dezember ab 14 Uhr wird sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar mit der Kaliklage der Landtagsfraktion DIE LINKE beschäftigen. Unsere Klage richtet sich gegen die fehlende Umsetzung eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2007 zur Reduzierung von Abwassereinleitungen der Kaliindustrie in die Werra durch die Landesregierung», erklärt die engagierte umweltpolitische Sprecherin Katja Wolf.
Mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Thüringen, Hessen und K+S sowie mit der daraus folgenden Verlängerung des viel zu hohen Härtegrenzwertes für die Werra am Pegel Gerstungen habe man sich über Forderungen des Landtags hinweggesetzt. Diese stützten sich unter anderem auf die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. «Wenn das Gericht unserer Auffassung folgt, erwarte ich von der Landesregierung umgehend Maßnahmen, die den Landtagsforderungen nach Absenkung der Grenzwerte ab den Jahren 2009 bzw. 2012 und dem Erreichen eines naturnahen Zustands der Werra ab 2020 gerecht werden!», fordert Wolf mit Blick auf mögliche Konsequenzen der Gerichtsverhandlung.
Mit dem Organstreitverfahren stehe auch zur Klärung, so die Eisenacherin, mit welchen Mitteln und wie wirksam der Landtag sein Recht auf parlamentarische Kontrolle gegenüber der Landesregierung durchsetzen kann.
Es gehe letztlich auch darum, ob Profitinteressen von Unternehmen oder ob die Umwelt und entsprechende Umweltstaatsziele im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung Vorrang haben. «Die Belastungen der Werra und des Grundwassers durch die Kaliindustrie dürfen nicht länger durch die Landesregierungen toleriert und mit immer neuen Genehmigungen versehen werden. Wir hoffen, mit unserer Klage in dieser Richtung Druck auf die Thüringer Koalitionsregierung auszuüben!», so Wolf abschließend.