Kreistag darf Schulschließungen im Erbstromtal nicht zustimmen

Die geplante Schließung von drei Schulen im Erbstromtal bedeutet einen weiteren Kahlschlag in der Schullandschaft des Nordkreises und schließt sich nahtlos an die Fehlentscheidungen zum Schulnetz in der Vergangenheit an. Dass in Wutha-Farnroda gleich zwei Schulen auf einmal geschlossen werden sollen, zeigt, dass nicht das Wohl der Kinder sondern Parteipolitik das Handeln des Landrates, seiner Schuldezernentin und der sie tragenden Abgeordneten bestimmt.
Die Regelschule in Wutha-Farnroda hat sich in vielerlei Hinsicht einen positiven Namen gemacht. Sie war eine der ersten Schulen, die sich dem Entwicklungsvorhaben «EVA – Schulen gestellt, d.h. es wurde an Schwerpunkten gearbeitet, um die Unterrichtsqualität und das Schulklima zu verbessern. 2005 und 2008 wurde sie als «Berufswahlfreundliche Schule» ausgezeichnet. Sie arbeitet mit 10 Unternehmen der Gemeinde im Projekt «RAWE – regionale Arbeitswelt erleben» zusammen und nimmt am Schulversuch zur integrativen Beschulung von Förderschülern teil. Die Schüler werden intensiv betreut und sind eng in das Vereins- und Gemeindeleben einbezogen. Ausländische Schüler sind hier gut integriert, wofür auch die Beteiligung der Schule am Projekt «Vielfalt tut gut» spricht. Auch die Bausubstanz der Schule ist nicht so schlecht, wie dies Seitens des Schulverwaltungsamtes dargestellt wird. Immerhin gibt es einen Energiepass für das Gebäude. Dies Alles soll nun zerschlagen werden.
Die Grundschule in Farnroda beging in diesem Jahr ihr hundertjähriges Bestehen. Anlässlich der Feierlichkeiten hatte Schuldezernentin Döring den versammelten Eltern noch Hoffnung auf eine baldige Sanierung des Gebäudes gemacht. Das war noch vor der Kommunalwahl. Nun sind die Wahlen vorbei und die Schulen stehen zur Disposition. Allein dieser Umgang mit Eltern, Schülern, Lehrern und der Gemeinde ist an Verlogenheit nicht zu übertreffen.
Der Kreistag darf diese Fehlentscheidung des Schulausschusses nicht mittragen, sondern sollte sich für den Erhalt der Standorte einsetzen. Angesichts der sich abzeichnenden Änderungen im Schulgesetz und der daraus resultierenden Möglichkeit zur Bildung von Gemeinschaftsschulen bieten sich künftig neue Wege, um wohnortnahes Lernen für unsere Kinder zu ermöglichen.

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