Landeswahlleiter: Änderung von Wahlvorschlägen zur Landtagswahl

Gemäß § 21 Thüringer Landeswahlgesetz müssen die Parteien ihre Landeslisten bis zum 25. Juni 2009 – 18.00 Uhr (66. Tag vor der Wahl) beim Landeswahlleiter einreichen.

Am 3. Juli entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Landeslisten.

Das Thüringer Landeswahlrecht unterscheidet bei der Änderung von Landeslisten zwei Fälle:

1. Streichung von Bewerbern auf der Landesliste und 2. inhaltliche Änderung der Landesliste (Austausch/Benennung von Ersatzbewerbern).

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Eine Streichung einzelner Bewerber ist durch die schriftliche Erklärung der Vertrauenspersonen bis zur Zulassungsentscheidung des Landeswahlausschusses (03.07.2009) möglich.
Die Bewerber der nachfolgenden Listenplätzen rücken um eine Listenposition auf.
Diese Änderung wird bei der Zulassungsentscheidung durch den Landeswahlausschuss bestätigt.

Bei einer inhaltlichen Änderung, also Benennung eines neuen Bewerbers an die Stelle des ausgefallenen Bewerbers ist bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr) ein neues Aufstellverfahren durch die Partei notwendig.

Nach der Entscheidung über die Zulassung der Landesliste ist jede Änderung ausgeschlossen.

«Im übrigen verweise ich auf die ‚Erste Bekanntmachung des Landeswahlleiters Thüringen‘ zur Landtagswahl 2009 unter http://www.wahlen.thueringen.de(www.wahlen.thueringen.de): Landtagswahlen – Informationen – Bekanntmachungen», Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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