Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Parteien die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie ihre Beteiligung bis spätestens Montag, 29. Juni 2009 schriftlich beim Bundeswahlleiter angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.
Außer Parteien dürfen auch Gruppen von Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen.
Die Gruppen von Wahlberechtigten oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mehr als fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln (Kreiswahlvorschlag 200; Landesliste 1 958). Jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung nicht berücksichtigt.
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 23. Juli 2009, 18.00 Uhr schriftlich im Original einzureichen.