Mündliche Anhörung und Diskussionsforum zu „Wählen mit 16“

Der Innen- und Kommunalausschuss hat in seiner 10. Sitzung am 2. Juli 2015 beschlossen, zu den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr für die Landtags- und Kommunalwahlen ein mündliches und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. 16 Anzuhörende sollen in einer außerplanmäßigen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 22. September 2015 mündlich Stellung nehmen, weitere Anzuhörende werden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, darunter auch die Innenministerien der Bundesländer, die entsprechende Regelungen bereits eingeführt haben.
Auch Einwohner/innen haben zwischen dem 10. Juli und dem 15. September 2015 die Möglichkeit, sich im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zur Absenkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr zu äußern.

Die Gesetzentwürfe berühren unmittelbar Fragen der Mitbestimmung bei politischen Entscheidungen. So war es übereinstimmendes Anliegen im Ausschuss für Innen und Kommunales, die Frage des Wahlalters transparent und unter Einbeziehung von Sachverständigen und Jugendverbänden sowie der Auffassungen Interessierter zu diskutieren,

so Steffen Dittes, Vorsitzender des Ausschusses.

Anzeige