Neue Organisationsstruktur der Thüringer Polizei

Thüringens Innenminister Dr. Karl Heinz Gasser hat am Dienstag die Grundzüge der zukünftigen Organisationsstruktur der Thüringer Polizei vorgestellt. Die geplanten Änderungen beruhen überwiegend auf Vorschlägen, die das Projekt OPTOPOL im Laufe des Jahres erarbeitet hat. Im Projekt OPTOPOL waren zeitweise über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Thüringer Polizei eingebunden.

Innenminister Dr. Gasser: «Die Vorschläge sind überzeugend und zukunftsweisend. Es wird eine schlankere Polizeistruktur geschaffen und zugleich die Schlagkraft der Polizei erhöht. Dazu wird Personal aus den Verwaltungs- und Stabsstrukturen verlagert, um die Basisdienststellen zu stärken. Für den Bürger werden sich keine spürbaren Änderungen ergeben. Die Polizei vor Ort wird gestärkt.
Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in das Projekt mit hohem Engagement eingebracht haben, bedanke ich mich. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine optimale Struktur für die Thüringer Polizei zu schaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Umbau der Polizei zügig umsetzt werden kann und Ende 2007 im Wesentlichen abgeschlossen sein wird.»

Anhang: Kernpunkte der Organisationsoptimierung:

I. Keine Errichtung von neuen Behörden
Die Errichtung eines Landespolizeipräsidiums innerhalb oder außerhalb des Innenministeriums ist nicht erforderlich, da dessen Kernfunktionen im Bereich der Einsatzbewältigung durch einen Ständigen Stab im Innenministerium wahrgenommen werden können.

II. Umstrukturierung der Abteilung Polizei im Innenministerium

1. Einrichtung eines Ständigen Stabs im Innenministerium

Im Innenministerium soll ein Ständiger Stab für besondere und herausragende polizeiliche Lagen eingerichtet werden. Bei den «besonderen polizeilichen Lagen» handelt es sich um Geiselnahmen, Entführungen, herausragende Erpressungen, Anschläge mit terroristischem Hintergrund, große Schadensereignisse sowie Amoklagen. Zu den «herausragenden Einsatzanlässen» gehören herausragende Demonstrationen und Großveranstaltungen, Staatsbesuche bei besonderer Gefahrenprognose sowie direktionsübergreifende Einsätze. Dem künftigen Inspekteur der Polizei wird als Landespolizeiführer die Einsatz- und Führungsverantwortung für diese besonderen polizeilichen Lagen von landesweiter Bedeutung obliegen.

2. Errichtung eines kooperativen Landeseinsatzstabs im Innenministerium

Zur professionellen Bewältigung von größeren Gefahren-/Schadenslagen, Katastrophen sowie besonderen und herausragenden polizeilichen Einsatzlagen von landesweiter Bedeutung soll eine modulare Zusammenführung von Stabseinheiten der Landesregierung (Lagezentrum, Interministerieller Arbeitsstab für Notfalllagen), der Polizei (Ständiger Stab), der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und des Zivilschutzes in einem kooperativen Landeseinsatzstab erfolgen.

III. Verzicht auf vier Behörden und sechs Dienststellen

1. Auflösung des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes

Die Aufgaben des Polizeiverwaltungsamtes sollen zukünftig durch andere Behörden wahrgenommen werden. Durch die Zusammenführung von Verwaltungsaufgaben werden Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich freigesetzt, so dass Polizeivollzugskräfte von vollzugsfremden Aufgaben entbunden werden können.

2. Verzicht auf drei Polizeidirektionen

Die Anzahl der Polizeidirektionen soll von sieben auf vier reduziert werden (PD Mitte: Standort Erfurt, PD Ost: Gera, PD Nord: Nordhausen, PD Südwest: Suhl). Dadurch wird die polizeiliche Behörden- und Dienststellenstruktur erheblich gestrafft. Es entstehen Behördengrößen, mit denen in anderen Bundesländern bereits erfolgreich gearbeitet wird. Wegen des insgesamt reduzierten Sockelbedarfs im Stabs- und Verwaltungsbereich bei nur vier Polizeidirektionen stehen mehr Polizeivollzugsbeamte für andere Aufgaben zur Verfügung.

3. Verzicht auf sechs Dienststellen (drei Verkehrspolizeiinspektionen, drei Polizeiinspektionen Zentrale Dienste)

Mit der Reduzierung der Anzahl der Polizeidirektionen können auch die Führungs- und Stabsstellen bei der Kriminalpolizei, Verkehrspolizei sowie den Polizeiinspektionen Zentrale Dienste, die jeder Polizeidirektion als verrichtungsorientierte Dienststellen unmittelbar nachgeordnet sind, deutlich verringert werden.

IV. Beibehaltung aller Standorte der Kriminalpolizei

Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung wird das Prinzip der abgestuften Spezialisierung zwischen dem Landeskriminalamt, den Kriminalpolizei-inspektionen und den Ermittlungsgruppen der Polizeiinspektionen beibehalten. Bisher bestehen an jedem Standort von Polizeidirektionen Kriminalpolizeiinspektionen und im Unstrut-Hainich-Kreis, im Altenburger Land, sowie in Eisenach und Weimar Kriminalpolizeistationen. Im Interesse einer effektiven und bürgernahen kriminalpolizeilichen Arbeit sollen die bisherigen 3 Kriminalpolizeiinspektionen in Gotha, Jena und Saalfeld in Kriminalpolizeistationen umgewandelt und somit alle elf Standorte der Kriminalpolizei erhalten werden.

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V. Stärkung der polizeilichen Grundversorgung durch die Reduzierung von Personal im Stabs- und Verwaltungsbereich

1. Polizeiinspektionen

Die Polizeiinspektionen werden zur Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung und Erhöhung der polizeilichen Präsenz verstärkt. Die Polizeivollzugsbeamten werden durch die Straffung der Organisation im Stabs- und Verwaltungsbereich gewonnen. So wird zugunsten einer Polizeipräsenz vor Ort durch den Abbau von Verwaltung mehr Polizei zum Schutz der Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung gestellt.

2. Verkehrspolizeiinspektionen

Im Hinblick auf den weiteren Ausbau des Autobahnnetzes in Thüringen sowie der in diesem Zusammenhang prognostizierten Steigerung des Personen- und gewerblichen Güterverkehrs wird geprüft, ob und wenn ja, wie viele Polizeivollzugsbeamte zugeführt werden müssen.

VI. Neuausrichtung der Informations- und Kommunikationsstruktur der Polizei

Beim Landeskriminalamt soll eine Zentralstelle für Information und Kommunikation eingerichtet werden. Dadurch werden die Aufgaben bei der Behörde gebündelt, die für die Informations- und Kommunikationsverbindungen der Thüringer Polizei national und international verantwortlich ist.

VII. Optimierung der Steuerung der Polizei

1. Organisations- und Personalentwicklung in einem Qualitätsmanagementsystem

Es ist vorgesehen, ein modernes Organisations- und Personalentwicklungssystem zu etablieren. Durch ein Qualitätsmanagementsystem soll eine ständige Überprüfung der Steuerung und Führung durchgeführt werden.

2. Belastungsorientierte Personalverteilung und -berechnung

Die Personalverteilung und ihre belastungsorientierte Fortschreibung im Polizeivollzug der Basisdienstellen sollen künftig anhand eines Modells festgelegt werden, welches die Arbeitsbelastung, den jeweiligen Anteil des Zuständigkeitsbereiches an der Gesamtbevölkerungszahl des Freistaates, den jeweiligen Anteil des Zuständigkeitsbereiches an der Gesamtfläche des Freistaates und die jeweilige Bevölkerungsdichte im Zuständigkeitsbereich berücksichtigt. Damit wird sowohl für die Dienststellen der Kriminalpolizei als auch der Schutzpolizei eine an objektiven Kriterien orientierte Personalverteilung und deren belastungsorientierte Fortschreibung sichergestellt.

VIII. Optimierung der Ausbildung der Polizei

Perspektivisch sollen die Bedingungen geprüft werden, unter denen eine engere Verzahnung der Ausbildung der Polizei im Rahmen der Verwaltungsfachhochschule Gotha mit dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei eine Optimierung der Strukturen ermöglicht und Einsparungen realisiert werden können.

IX. Auswirkungen der Optimierungen

Insgesamt können durch die Umstrukturierungen 433 Planstellen und Stellen eingespart werden. Damit wird einem Aufwuchs der Personalausgaben entgegengewirkt. Die Personalreduzierung ermöglicht eine weitere Haushaltsentlastung. Durch die schlankere Verwaltungsstruktur wird dennoch die polizeiliche Grundversorgung und Präsenz vor Ort gestärkt.

Zudem werden Einsparungen bei den Sachmittelkosten, insbesondere bei den Liegenschaftskosten, erzielt.

Von einem unmittelbaren bzw. mittelfristigen Dienstortwechsel werden ca. 500 Mitarbeiter betroffen sein. Mit einem Personaleinplanungskonzept wird angestrebt, die zu erwartenden Kosten für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen so gering wie möglich zu halten.

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