Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Erste Lesung im Bundestag

Berlin, Eisenach, Mühlhausen 04.12.2024. Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, den 5.12.2024 in erster Lesung über einen aus unterschiedlichen Fraktionen gemeinsam getragenen Antrag beraten. Er sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche, die nach dem Willen der Frau durchgeführt werden, außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Bereits 328 Abgeordnete unterstützen den Antrag mit ihrer Unterschrift. Bei einer Abstimmung sind nur weitere 39 Stimmen für eine Mehrheit aus den derzeit 733 Abgeordneten nötig.

Umfragen der letzten Wochen zeigen, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ohne Strafandrohung besteht. Wählerinnen und Wähler aller im Bundestag vertretenen Parteien lehnen die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen deutlich ab. Mehr als 80 Prozent der deutschen Bevölkerung halten es für falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, für den sich eine ungewollt Schwangere nach Beratung entscheidet. Vielmehr muss es darum gehen ungewollt Schwangere besser zu schützen und den rechtlichen Rahmen zu schaffen, ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Erst vor wenigen Tagen haben mehr als 70 Verbände aus dem sozialen, juristischen und kirchlichen Bereich den Bundestag aufgefordert, dem interfraktionellen Antrag zuzustimmen.

Eine Mehrheit für den Antrag ist greifbar. Mehrere Abgeordnete, bspw. auch des Bündnis Sarah Wagenknecht haben ihre Zustimmung bereits öffentlich signalisiert. Auch wenn die CDU und FDP Bundestagsfraktionen eine Abstimmung über den Antrag freigegeben haben, gibt es Stimmen, wie von Friedrich Merz oder Christian Lindner, die eine Verschiebung in die neue Legislaturperiode fordern, mit dem Argument man bräuchte mehr Diskussionszeit.

Dazu sagt die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph:
„Ich finde die Forderung nicht nachvollziehbar, eine Abstimmung über die Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen unter scheinheiligen Argumenten einer nicht ausreichenden Diskussionszeit verschieben zu wollen. Wer so argumentiert, verkennt, dass Frauen unter der aktuellen Rechtslage keinen ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben und sich die Situation noch weiter zu verschlechtern droht. Schon in der letzten Legislatur wurde die sog. ELSA-Studie auf den Weg gebracht, die vor einem Dreivierteljahr gravierende Ergebnisse zutage gebracht hat. Ebenso gibt es klare Erkenntnisse einer in dieser Legislatur einberufenen Expertenkommission. Wer behauptet, das alles nicht mitbekommen zu haben, wird diese Scheuklappen auch in den nächsten Monaten und Jahren nicht ablegen. Ich hoffe sehr, dass die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen dem Antrag für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zustimmen“.

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