Ökologisch-Demokratische Partei mit Antrag auf einstwillige Anordnung nicht erfolgreich

Der Thüringer Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) teilt mit, dass sein Antrag beim Thüringer Verfassungsgerichthof auf eine einstweilige Anordnung im Sinne von Corona bedingten Erleichterungen für noch nicht im Kreistag des Wartburgkreises oder im Eisenacher Stadtrat vertretene Parteien bei der Kreistagswahl am 20. Juni nicht erfolgreich war. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sehe sich hier zum aktuellen Zeitpunkt des Wahlverfahrens als nicht verantwortlich und befugt, Versäumnisse des Gesetzgebers zu korrigieren. Stattdessen weise dieser recht konkret auf die Möglichkeit zur Anfechtung der Wahl bzw. des Wahlergebnisses hin.

Wie die ÖDP mitteilt, war es mit der Einschaltung des Landesverfassungsgerichts jedoch genau deren Absicht gewesen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Wahlgebietes und letztendlich auch des Infektionsschutzes, eine Anfechtung der Wahl und damit eine Wiederholung derselbigen zu vermeiden. Die Untätigkeit des Thüringer Landtags als Gesetzgeber und des Kreistags des Wartburgkreises und des Stadtrats der noch kreisfreien Stadt Eisenach, welche sich hier im Interesse der Rechtssicherheit der Kreistagswahl auf den Gesetzgeber einwirkend hätten engagieren müssen, lasse der ÖDP nun wohl leider keine andere Wahl. Der Landesvorstand der Thüringer Öko-Demokraten wird demnächst eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise treffen.

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