Pflegestudium als attraktive Alternative
Zukünftige Ausgestaltung als duales Studium mit Ausbildungsvergütung
Der Deutsche Bundestag hat heute die Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung beschlossen. Zuvor hatten Pflegestudierende durch die umfangreichen Praxiseinsätze kaum Möglichkeiten, sich das Studium zu finanzieren. Zukünftig soll das grundständige Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet werden. Die Studierenden schließen mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten dann eine Ausbildungsvergütung. Die Finanzierung erfolgt aus einem Ausgleichsfonds.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph erklärt dazu:
Mit der Einführung der Ausbildungsvergütung für Pflegestudierende beheben wir eine Ungleichheit und sichern auch Studierende in der Pflege endlich finanziell ab. Denn auch ein Pflegestudium – das die gleichen Praxisanteile enthält wie eine Ausbildung – sollten sich alle Interessierten leisten können und nicht draufzahlen.
Die hochschulische Pflegeausbildung hat eine besondere Struktur. Im Gegensatz zu vielen anderen Studiengängen gibt es durchgehend einen hohen Praxisanteil. Die Studierenden müssen über die gesamte Dauer ihres Studiums umfangreiche Praxiseinsätze absolvieren, erhalten bisher aber keine Ausbildungsvergütung. Zum Vergleich: Auszubildende, die eine Berufsausbildung in der Pflege absolvieren, erhalten eine durchschnittliche Vergütung von 1100-1350 Euro brutto. Natürlich fallen auch bei den Studierenden in der Pflege trotzdem Lebenserhaltungskosten an und – gerade im ländlichen Raum – oft auch Fahrtkosten zu den Einsatzorten der praktischen Anteile. Wer in Vollzeit ein Pflegestudium absolviert kann – und soll aber auch nicht auch noch nebenbei arbeiten gehen müssen. Das Pflegestudium wird mit der Vergütung damit endlich eine attraktive Alternative zur Berufsausbildung. Die Grundlage für die Vergütung der Pflegestudierenden wird zukünftig tariflich über den Träger des praktischen Teils der Ausbildung geregelt. Mit aktuell knapp zwei Prozent wird die vom Wissenschaftsrat empfohlene Akademisierungsquote in der Pflege von 10 bis 20 Prozent bisher deutlich verfehlt und die fehlende Vergütung oft als Begründung angeführt.
Rudolph erklärt außerdem:
Mit zunehmender Hochaltrigkeit, einer zunehmenden Zahl an komplex Erkrankten in der Bevölkerung und dem rasanten Anstieg des medizinischen Wissens steigen auch die Anforderungen an die Pflegefachpersonen. Wir brauchen daher Pflegende mit verschiedenen Qualifikationen, um diese Herausforderungen zu bewältigen, für alle Pflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung zu sichern und eine starke Stellung des Pflegeberufes zu etablieren. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das Pflegestudium heute attraktiver machen.
Im Gesetz wurde außerdem vereinbart, Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.